Freiberuflich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

majoirdi, (vor 7521 Tagen)

Ich plane freiberuflich tätig zu werden. Allerdings bin ich mir bei einigen Sachen noch nicht ganz im klaren:

1) anmelden muss ich die tätigkeit spätestents drei Monate nach Beginn bei der gesetzlichen Krankenkasse?? - Für diese wird dann rückwirkend der Beitrag eingezogen.

2) Im ersten Jahr muss ich die Höhe der Einnahmen schätzen? Wie sieht es bei einer zu hohen Schätzung mit Rückerstattung von Beträgen aus ???

3) Wie sieht das für das zweite Jahr aus??

4) Die Berechnung der Beiträge bemisst sich für 12 Monate??

5) Für die Berechnung der Beträge werden ähnlich der Steuer die Ausgaben von den Einnahmen der freiberuflichen Tätigkeit abgezogen?? Wenn dies so ist, wie sieht es mit Dingen aus, die der Afa unterliegen (z.B. Computer??)

schon mal danke im vorraus

Re: Freiberuflich tätig

Sangriaeimer @, (vor 7520 Tagen) @ majoirdi

Bei unsere Kasse wird für 18 Monate eine vorläufige Beitragserhebung aufgrund der Schätzung des Mitgliedes durchgeführt. Wenn nach den 18 Monaten eine geringe Bruttosumme erzielt wurde, werden die Beiträge erstattet.
Es gilt aber auch eine Mindestbemessung.
Die Beiträge werden vom Bruttolohn des Steuerbescheides abgezogen, d. h. dass die steuerlich geltend gemachten Dinge, wie z. B. der Computer, nicht berücksichtigt werden, sondern lediglich die vollständigen Einnahmen.
Nach den 18 Monaten wird die monatliche Summe des Steuerbescheides zugrunde gelegt. Diese Summe gilt bis zur Vorlage eines neuen Steuerbescheides. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann allerdings nicht zurückgezahlt.

Re: Freiberuflich tätig

Gast, (vor 7520 Tagen) @ majoirdi

für Existenzgründer ("ICH-AG"s") gilt:
Die Beiträge werden prozentual aus den Einnahmen berechnet. Sie werden monatlich mindestens aus 1.207,50 EUR (gesetzliche Mindestgrenzen) und höchstens aus 3.525 EUR (Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Einnahmen unter 3.525 EUR im Monat sind mit dem Einkommensteuerbescheid nachzuweisen.

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