Re: Selbständigkeit und Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Trabbifahrer, (vor 7525 Tagen) @ Gast

Leider ist die Rechenweise Einkommen / 12 falsch und darf nicht angewandt werden. Du überschreitest in mehr als 2 Monaten die Grenze von 345 EUR, also endet kraft Gesetz die Familienversicherung zu Beginn der Honorartätigkeit. (Weil du jetzt schon weißt, dass die Honorartätigkeit 4 Monate läuft).

Den freiwillige Mitgliedschaft kannst du aber nur bis zum 31.03. beantragen (aber immer rückwirkend zum 01.01.). Wenn du dich im April erst entscheidest hast du keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.

Ich würde Dir empfehlen, sofort die frw. KV abzuschließen, sobald die Honorartätigkeit endet und der Anspruch auf Familienversicherung besteht kannst du sofort, ohne Kündigungsfristen, zurück in die Familienversicherung.


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