Selbständigkeit und Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, (vor 7526 Tagen)

Ich bin bislang als Hausfrau bei meinem Ehemann in der Familienversicherung krankenversichert. Seit Januar habe ich einen Honorarauftrag von 20 Stunden wöchentlich und Einnahmen von 1000 € im Monat. Da der Honorarauftrag nur vorläufig auf 4 Monate läuft (mit Verlängerungsoption) frage ich mich, ob ich jetzt sofort bei der gesetzlichen Krankenkasse eine eigene Krankenversicherung als selbständige Freiberufler abschliessen muss oder ob ich erst die 4 Monate abwarten kann und abwarte wie sich die Honoartätigkeit entwickelt und erst danach, wenn es zu einer Vertragsverlängerung kommt eine Krankenversicherung abschliesse. Wenn ich nämlich nur insgesamt 1000 * 4 = 4000 € im Jahr verdiene, wäre ich unter der monatlichen 345 € Familienversicherungsgrenze (4000 / 12 = 333 €) und müsste mich nicht selbst versichern.

Re: Selbständigkeit und Familienversicherung

jan, (vor 7526 Tagen) @ Gast

da hier nicht nur das enkommen zählt sodern auch die selbstständigkeit, müßtest du prüfen lassen ob her eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche selbstständigkeit ausgeführt wird.

p.s. wenn eine verlängerung kommt müßte die freiw. versicherung ab tag der Selbsständigkeit durchgeführt werden. Also auch für die vergangenen 4 Monate

Re: Selbständigkeit und Familienversicherung

Trabbifahrer, (vor 7525 Tagen) @ Gast

Leider ist die Rechenweise Einkommen / 12 falsch und darf nicht angewandt werden. Du überschreitest in mehr als 2 Monaten die Grenze von 345 EUR, also endet kraft Gesetz die Familienversicherung zu Beginn der Honorartätigkeit. (Weil du jetzt schon weißt, dass die Honorartätigkeit 4 Monate läuft).

Den freiwillige Mitgliedschaft kannst du aber nur bis zum 31.03. beantragen (aber immer rückwirkend zum 01.01.). Wenn du dich im April erst entscheidest hast du keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.

Ich würde Dir empfehlen, sofort die frw. KV abzuschließen, sobald die Honorartätigkeit endet und der Anspruch auf Familienversicherung besteht kannst du sofort, ohne Kündigungsfristen, zurück in die Familienversicherung.

Re: Selbständigkeit und Familienversicherung

Porschewagen, (vor 7525 Tagen) @ Trabbifahrer

Trabbifahrer, das was du schreibst ist zwar gut für die Krankenkassen, aber die Krankenkassen haben keine Möglichkeit, das monatliche Einkommen zu überprüfen, sondern berechnen dies aus dem jährlichen Einkommenssteuerbescheid,
also Jahreseinkommen nach Steuerbescheid geteilt durch 12 = Monatseinkommen.

Re: Selbständigkeit und Familienversicherung

Vera, (vor 7514 Tagen) @ Gast

Hallo, Jan,

was heisst genau "prüfen lassen..."?
WER genau soll das prüfen und WIE prüft man das?

Kann nirgendwo finden, wie das bestimmt wird,
ob haupt- oder nebenberuflich. Ich meine jetzt
für den Fall einer Hausfrau, die sonst keine andere
Erwerbstätigkeit ausübt.
Sind denn nur die Wochenstundenzahlen maßgebend oder
etwas anderes?

RSS-Feed dieser Diskussion