Re: Zum Homöopathen - welche Kasse zahlt (Gesetzliche Krankenkassen)
Die gesetzliche Krankenversicherung darf gemäß § 12 SGB-V nur zahlen, was für Krankheitserkennung und -behandlung
ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich ist.
Die Homöopathie hat nicht nachgewiesen, dass sie wirkt. Ebenso wie dies für Geistheilung, Wallfahrten, Magnetfeldtherapie usw. nachgewiesen ist. Trotzdem glauben viele Menschen an die Wirkung dieser Verfahren.
Es ist nicht Sache der gestzlichen Kranken"versicherung", für Glaubensmedizin und Scharlatanerie Versicherungsbeiträge auszugeben. Wenn Sie glauben, Homöopathie oder die Dienste eines Heilpraktikers in Anspruch nehmen zu müssen, müssen Sie das eben
- entweder selbst bezahlen oder
- eine entsprechende private Zusatzversicherung dafür abschließen (gibts auch bei der BEK).