BKK Heilberufe verklagt Bank auf Schadenersatz (Gesetzliche Krankenkassen)
Die BKK für Heilberufe verklagt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf Schadensersatz von 391 Mill. Euro. Die Bank habe der Betriebskrankenkasse rechtswidrig Darlehen von insgesamt 113 Mill. Euro gewährt ...
Laut Sozialgesetzgebung dürfe eine Kasse nur kurzfristige Kredite in Anspruch nehmen. Die länger laufenden Kredite habe die Apobank unrechtmäßig gewährt. Zudem hätten die Kredite die Krise der BKK für Heilberufe mitverursacht. Eine notwendige Beitragsanpassung unterblieb. Die wirkliche Situation wurde vernebelt, sagte der Sprecher. ...
Aus: Handelsblatt vom 4.1.2005:
http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/GoPage/202829,203165/bmc/cn_hnavi/bmc/cn_archiv_artikel/sNo/0/CurDoc/1/cnct/0/detail/0/vText/Apobank/vAls/0/vZeit/all/vZeit1/1.1.1986/vZeit2/4.1.2005/iHB/1/iTop/1/vRubrik/0/Last/0/sNo/0/sgen/0/SH/0/depot/0/index.html
Man beantrage also bei einer Bank einen Kredit und verklage später die Bank auf Schadenersatz, weil die Bank den Kredit genehmigt hat.
Pikant ist aber folgender Satz: Die Klage gegen die Apobank sieht die BKK als Bestandteil der Sanierung.
Heißt das, wenn das Gericht die Klage abweist, ist die Sanierung der BKK Heilberufe gescheitert ?