Re: GKV während Auslandsaufenthalt stilllegen und Auslandsversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Bundesgebiet und ab Einreise wird die Anwartschaft aufgehoben, denn die volle Mitgliedschaft lebt nach Meldung bei der Krankenkasse sofort wieder auf.