Re: Beitragssatz von 12,0%? (Gesetzliche Krankenkassen)

Jack @, (vor 7527 Tagen) @ retep

Alle Kassen senken zum 1.7.2005 den Beitrag um 0,9 %

Ulla Schmidt kündigt eine Beitragssenkung von 0,9 % durch ihr Gesetz an. Diese Beitragssenkung für die Beitragszahler eine Beitragserhöhung.

Je 1000 Euro Bruttolohn bei Beitragssatz von 14 % fallen 140 Euro GKV-Beitrag an. Davon zahlt bisher der AG 70 und der AN auch 70 Euro.

Änderung durchs Gesetz: Beitragssenkung um 0,9 % Prozentpunkte von z.B. 14 % auf 13,1 %. Das sind dann 131 Euro GKV-Beitrag auf 1000 Euro Bruttolohn. AG zahlt 65,50 und AN auch 65,50 Euro.

So weit, so gut. Die Belastung des Arbeitgebers sinkt um 4,50 Euro je 1000 Euro Bruttolohn. Das war beabsichtigt.

Aber: der Arbeitnehmer zahlt ab 1.7.05 zusätzlich 0,9 Prozentpunkte als Sonderbeitrag und für den Zahnersatz. Die Rechnung für den beitragszahlenden Arbeitnehmer sieht dann bei 1000 Euro Bruttolohn so aus:
1. Beitrag GKV, AN-Anteil: 65,50 Euro
2. Sonder- und Zahnersatz-Beitrag 0,9 % 9,00 Euro

Summe: 74,50 Euro. Vorher zahlte er 70 Euro.

Wo Beitragssenkung drauf steht, ist Beitragserhöhung drin !


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