Hier ein aktueller Pressebericht der BKK Heilberufe
Beitragssenkung ein Muss!
21.12.2004
Der Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher. Gesetzlich Versicherte, die bereits eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, haben nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Sonderkündigungsrecht.
Statt der ursprünglich geplanten Zahnersatzpauschale müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens finanzieren, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen.
Der Gesetzgeber schreibt jedoch als Ausgleich den Krankenkassen vor, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken.
Dementsprechend wird die BKK für Heilberufe ihren allgemeinen Beitragssatz ab 01.07.2005 auf mindestens 13,9 Prozent senken.
Seltsam:
1. Die Geschäftsstelle in Halle soll allerdings geschlossen
werden.
2. Es wird von Zahlungsschwierigkeiten der BKK gesprochen.
Das passt alles nicht so Recht zusammen.