Familienversicherung bei Partnerschaft (Gesetzliche Krankenkassen)

Detlef @, (vor 7541 Tagen)

Hallo, gibt es eine gesetzliche Krankenkasse, die neben mir als Angestellten, auch meine Lebensgefährtin( Arbeitslos
und ab Jan. ohne Versicherung) und ihren 12j. Sohn als Familienversicherte aufnehmen würde? Über eine Auskunft oder einen Tipp wäre ich sehr dankbar. Gruss Detlef

Re: Familienversicherung bei Partnerschaft

Sangriaeimer @, (vor 7540 Tagen) @ Detlef

Lieber Detlef,

da werden Sie leider keine Krankenkasse finden. Wenn Ihre Lebensgefährtin keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit erhält, dann hat sie lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.

Die Familienversicherung ist eine gesetzliche Leistung und daher hat die Krankenkasse keinen Spielraum.

Vielleicht können Sie Ihrer Liebsten ja jetzt unter"m Weihnachtsbaum einen Heiratsantrag machen, dann wäre das ganze kein Problem.

Liebe Grüße
und trotzdem frohe Weihnachten

Sangriaeimer

Re: Familienversicherung bei Partnerschaft

Trabbifahrer, (vor 7540 Tagen) @ Sangriaeimer

diesen Personenkreis (kein ALG II wegen eheähnlicher Gemeinschaft) hat der Gesetzgeber schlichtweg vergessen. Eigentlich warte ich nur auf die erste Klage, wg. Gleichbehandlung u.ä.

Könnte meines Erachtens Aussicht auf Erfolg haben.

Aber bis dahin sind eheähnliche Gemeinschaften mit einem doppelten KV-Beitrag gestraft.

Seltsames von der BKK Heilberufe

Sangriaeimer @, (vor 7540 Tagen) @ Trabbifahrer

Hier ein aktueller Pressebericht der BKK Heilberufe

Beitragssenkung ein Muss!
21.12.2004

Der Zahnersatz bleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem gleichen umfassenden Anspruch auf Leistungen wie bisher. Gesetzlich Versicherte, die bereits eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, haben nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Sonderkündigungsrecht.

Statt der ursprünglich geplanten Zahnersatzpauschale müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ab 1. Juli 2005 einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens finanzieren, an dem sich die Arbeitgeber nicht beteiligen.
Der Gesetzgeber schreibt jedoch als Ausgleich den Krankenkassen vor, ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken.

Dementsprechend wird die BKK für Heilberufe ihren allgemeinen Beitragssatz ab 01.07.2005 auf mindestens 13,9 Prozent senken.

Seltsam:

1. Die Geschäftsstelle in Halle soll allerdings geschlossen
werden.

2. Es wird von Zahlungsschwierigkeiten der BKK gesprochen.

Das passt alles nicht so Recht zusammen.


Re: Seltsames von der BKK Heilberufe

Thorsten, (vor 7539 Tagen) @ Sangriaeimer

Ist grds gar nicht so seltsam. Die Verpflichtung zur Senkung ist da. Also muss die Heilberufe dies auch umsetzen.
Was sie machen kann, ist kurz vorher oder kurz danach wieder zu erhöhen. Aber trotz Schulden auf Rekordniveau ist auch die Heilberufe an Recht und Gesetz gebunden- so ist (die) Politik (von Augenwischerin Schmidt)

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