Re: Familienversicherung bei Partnerschaft (Gesetzliche Krankenkassen)
diesen Personenkreis (kein ALG II wegen eheähnlicher Gemeinschaft) hat der Gesetzgeber schlichtweg vergessen. Eigentlich warte ich nur auf die erste Klage, wg. Gleichbehandlung u.ä.
Könnte meines Erachtens Aussicht auf Erfolg haben.
Aber bis dahin sind eheähnliche Gemeinschaften mit einem doppelten KV-Beitrag gestraft.