400 EURO (Gesetzliche Krankenkassen)

Walter Schneider @, (vor 7546 Tagen)

Hallo,


ich habe einen 400 Euro Job
und zusätzlich 200 Eur Zinserträge
deshalb bin ich gesetzlich freiwillig
Krankenversichert.

Die Berechnung meines Beitragsatzes erfolgt aus ca 800
EUR (Mindestsatz)

Aus den 400 EUR Job zahle ich nochmals zusätzlich die Pauschale von 11 % an die Krankenkasse.
Muss ich überhaubt in meinem Fall die
11% Pauschale bezahlen ???

mfg Walter

Re: 400 EURO

Mediott @, (vor 7546 Tagen) @ Walter Schneider

Hallo Herr Schneider,

Ihre Kasse bemißt den Beitrag für Sie (leider) völlig korrekt. Sie ist gesetzlich verpflichtet, den Beitrag für freiwillig Versicherte nach den Mindesteinkünften von knapp 800,- Euro zur Kranken- und Pflegeversicherung zu erheben, was je nach Kasse um die 120,- Euro Monatsbeitrag ausmacht. Hierbei sind alle Einkünfte zum Lebensunterhalt heranzuziehen, auch Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob). Das Ihre tatsächlichen Einkünfte diese Mindesteinkünfte garnicht erreichen, ist dabei unerheblich.

Die Pauschale von 11 % aus dem Minijob zahlen auch nicht Sie, sondern allein ihr Arbeitgeber. Hinzu kommen für ihn auch noch 12 % pauschal zur gestzlichen Rentenversicherung. Somit zahlt er für Sie im Monat ca. 92.- Euro pauschale Sozialversicherungsbeiträge. Durch diese Beiträge ergeben sich für Sie aber wiederrum keine direkten Leistungsansprüch bei der Krankenkasse.

Einzige Möglichkeit in der von Ihnen geschilderten Konstelation wäre aus dem Minijob eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu machen, also über 400,- Euro zu verdienen.

Bei zum Beispiel 450,- Euro fallen rund 40 % Sozialversicherungsbeiträge an, die Sie und ihr Arbeitgeber sich teilen. Das wäre für jeden ca. 90,- Euro monatlich. Für den Arbeitgeber somit sicherlich mit mehr als jetzt und für Sie rund ein Viertel weniger.

Wichtiger Vorteil zudem für Sie, daß Sie vollen Leistungsanspruch zu allen Zweigen der Sozialversicherung (Kranken-Renten-Arbeitslosenversicherung) wie jeder andere hauptbeschäftigte Arbeitnehmer hätten. Also auch Anspruch auf Krankengeld, Rehamaßnahmen durch die Rentenversicherung und Leistungen vom Arbeitsamt.

Die Zinseinkünfte würden dann auch nicht mehr berücksichtigt, da dann nur noch das Arbeitseinkommen zur Beitragsberechnung herangezogen wird.

Ferner würden Sie sich bei einem Arbeitseinkommen zwischen 401,- und 800,- Euro in der sogenannten "Gleitzone" bewegen, was den Krankenkassenbeitrag nochmals reduziert.

Diese Gleitzonenberechnung kann man bei jeder großen Krankenkasse selbst online im Internet durchführen.

Also einfach mal eine solche Berechnung selbst anstellen und ausdrucken und dann das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. In der Regel wird er dem zustimmen, da er ja nicht mehr zahlen muss als sonst auch.

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen

Re: 400 EURO

ichweissbescheid, (vor 7543 Tagen) @ Mediott

Na, das ist ja mal eine tolle Auslunft - Respekt!!

Re: 400 EURO

Walter Schneider @, (vor 7542 Tagen) @ Mediott

Vielen Dank für Ihre ausführliche Information.

Ich habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen,er
ist jedoch nicht begeistert auserdem hatt er mich darauf aufmerksam gemacht
das ja noch min. 20% Steuer dazukommen die
ich dann tragen müsse.
Auserdem wäre nicht immer genügend Arbeit für 400 EUR vorhanden, eher einiges weniger.

Frage:
Wenn ich einen 2. Minijob annehme zählt das versicherungstechnisch wie eine
Niedrieglohnbeschäftigung??

Ich muss noch erwähnen das meine Frau
gesetzlich Krankenversichert ist.
Unser Spitzensteuersatz liegt bei ca. 30%

Frage:

Wäre evtw. eine Familienversicherung möglich??

Wenn ich z.B.es so einrichte das:

270 EUR Minijob einkommen.
200 EUR Zinseinnahmen aus auf meinen Namen laufenden Sparverträgen.

Das heisst wird der Minijob bei den
zulässigen Nebeneinkommen eines Familienversicherten
mitgerechnet??

Oder giebt es sonst noch eine Möglichkeit??

Mit freundlichen Grüssen

Walter

Re: 400 EURO

dfg, (vor 7487 Tagen) @ Walter Schneider

Soll halt 410 machen und du gibst ihm 15 Euro zurück!
(oder mehr, wenn die Arbeit fehlt...)

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