Re: vertrauensarzt (Gesetzliche Krankenkassen)
Mit der Bauchdeckenschließung ist es so:
Wenn medizinische Gründe dazu führen, dass die Bauchdecke geschlossen werden muß, ist dies sicherlich
eine Kassenleistung.
Wenn nein, ist es eine "kosmetische" Leistung und wird nicht von den Kassen gezahlt.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MdK) ist für alle Krankenkassen da und somit würde z. B. dieser MdK auch für die AOK, Barmer, BKK"n entscheiden.
Somit kann auch eine BKK nicht innerhalb weniger Stunden die Sache ohne MdK entscheiden...