Hier dann die Info des BSG (Gesetzliche Krankenkassen)

Joey, (vor 7560 Tagen) @ Sangriaeimer

Meines Erachtens richtig so!

Vorläufige Presse-Mitteilung Nr. 65/04

Das Bundessozialgericht berichtet vorläufig über das Ergebnis der
im Presse-Vorbericht Nr. 65/04 angekündigten Verhandlungen :

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat die Revisionen der
beklagten Krankenkassen jeweils zurückgewiesen; je nach
Verfahrensstand im Einzelnen hat dies zu im Übrigen
differenzierenden Aussprüchen geführt.

In allen Fällen ist der 12. Senat jedoch davon ausgegangen, dass
auch Mitgliedern einer infolge einer Vereinigung (Fusion) mehrerer
Krankenkassen neu entstandenen Krankenkasse ein
Sonderkündigungsrecht zusteht, wenn die neu entstandene
Krankenkasse einen höheren Beitragssatz zu Grunde legt. Es
handelt sich aus der Sicht des Mitglieds um eine Erhöhung des
Beitragssatzes, ebenso wie in dem Fall, dass keine Fusion
stattgefunden hätte. Die neue Krankenkasse tritt nach der
gesetzlichen Regelung in die Rechte und Pflichten der bisherigen
Krankenkasse ein.


Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2004&Sort=3&nr=8682&Frame=2


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