Re: F: Krankenkassenbeitrag für Promotionsstudent (Gesetzliche Krankenkassen)

k.a. @, (vor 7559 Tagen) @ Biene

ja, dass ist korrekt. als promotionsstudent mit beschäftigung (egal ob halbe oder ganze stelle) gilt man wie ein arbeitnehmer und es werden vom gehalt die normalen sozialversicherungsbeiträge abgeführt.


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