nebenberuflich/hauptberuflich/Student (Gesetzliche Krankenkassen)

Sabine @, (vor 7563 Tagen)

Ich habe als Studentin nebenbei freiberuflich gearbeitet. Nun möchte die Krankenkasse, daß ich 8500 Euro ab 01.01. nachzahle, da sie mein Arbeiten als hauptberufliche Tätigkeit einstuft. Wieso wird es so eingestuft und wie kann ich beweisen, daß es eine nebenberufliche Tätigkeit ist?

Re: nebenberuflich/hauptberuflich/Student

Gast, (vor 7561 Tagen) @ Sabine

Die KV für Studenten ist unabhängig vom Arbeitsentgelt. Auch wer einen bombig bezahlten Dauerjob hat, den er während Semesterferien in Vollzeit und während der Vorlesungszeit mit 20 Wochenstunden ausübt, bleibt damit versicherungsfrei, sofern er nur "nach seinem Erscheinungsbild als Student anzusehen ist".

Re: nebenberuflich/hauptberuflich/Student

Sabine @, (vor 7560 Tagen) @ Gast

Das sieht meine Krankenkasse aber anscheinend anders. Sie sagen, ich dürfe nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten, was im Schnitt auch nicht geschehen ist. Außerdem habe ich vorwiegend am Wochenende gearbeitet, hatte also die ganze Woche Zeit, zur Uni zu gehen. Sie wollen mir nicht glauben, daß der Schwerpunkt auf dem Studium lag. Wie kann oder muß ich das überhaupt beweisen?

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