Re: nebenberuflich/hauptberuflich/Student (Gesetzliche Krankenkassen)
Die KV für Studenten ist unabhängig vom Arbeitsentgelt. Auch wer einen bombig bezahlten Dauerjob hat, den er während Semesterferien in Vollzeit und während der Vorlesungszeit mit 20 Wochenstunden ausübt, bleibt damit versicherungsfrei, sofern er nur "nach seinem Erscheinungsbild als Student anzusehen ist".