TKK gekündigt - nun? (Gesetzliche Krankenkassen)

Stefan, (vor 7577 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche meine Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse gekündigt, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Da ich bisher kaum Leistungen in Anspruch genommen habe, sollte die neue Kasse natürlich so günstig wie möglich sein ;)
Ich habe mich mittlerweile auf 2 Krankenkassen beschränkt:

1) IKK-Direkt
2) BKK Anker-Lynen-Prym

Die Beitragssätze sind ja gleich, die BKK ALP hat ja erst Anfang November erhöht, der Satz der IKK-Direkkt ist schon seit längerem stabil.

Für welche Kasse soll ich mich nun entscheiden!? Könnt ihr mir bei meiner Entscheidung mit guten Tipps helfen? :)

Gruß,
Stefan

TKK gekündigt - das war ein Fehler !!!

Fridolin, (vor 7577 Tagen) @ Stefan

Meine Meinung:
Ziehe Deine Kündigung bei der TK zurück. Geiz ist zwar geil, aber es gibt im Leben aucht wichtigeres. Das wirst Du merken, wenn Du einmal Leistungen benötigst.

Re: TKK gekündigt - das war ein Fehler !!!

Stefan, (vor 7577 Tagen) @ Fridolin

Sind die Leistungen der TKK so überragend? Ich habe sie bisher noch nicht in Anspruch nehmen müssen, daher frage ich....

Und IKK-Direkt bzw. BKK Anker-Lynen-Prym können mir diesen Service nicht bieten?

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Goody Goodbear, (vor 7577 Tagen) @ Stefan

Die Kündigung des Versicherungsverhältnisses mit der TKK muss nicht zwangsläufig ein Fehler gewesen sein.

Hierbei ist in der Tat die individuelle Situation des Versicherten (Alter, Gesundheitszustand, Einkommensverhältnisse, Familenstand etc.) zu betrachten.

Ein chronisch kranker Versicherter ist auf eine gut erreichbare Filiale seiner KK angewiesen. Ein junger, gut verdienender, kerngesunder Single wird sich zwangsläufig eher am Beitragssatz orientieren.
Trotz meiner miserablen Erfahrung mit der wirklichen "kranken" Kasse aus Hessen (TaunusBKK) bin ich wieder bei einer Kasse mit den günstigsten Beitragssätzen gelandet.
In meinem Fall ist die Wahl auf die IKK-Direkt gefallen.

Der Wechsel hat völlig problemlos funktioniert !

Wichtig für mich: günstiger Beitragssatz, ordentlicher Service, die Versichertenkarte und das war es schon fast.
Wenn man dann noch einen namentlichen Ansprechpartner mit Telefonnummer und email-Adresse hat und selten Leistungen in Anspruch nimmt, möge man mich aufklären, welchen besseren Service eine Kasse mit Filiale um die Ecke bietet.

Wer es noch nicht wusste:
95 % der Leistungen in der GKV sind gesetzlich geregelt und werden von allen Kassen bezahlt. Gerade mal 5 % sind also von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Gerade diese 5 % sollte doch für einen gesunden jungen Versicherten kaum ausschlaggebend sein.
Und die viel zitierten Bonusprogramme gehen mir ehrlich gesagt am Ar*** vorbei.

Kein Bonusprogramm kann meine Einstellung (Nichtraucher, gesunde-abwechslungsreiche Ernährung, ein wenig Bewegung in der Freizeit etc.) ersetzen.

bärenstarke Grüße aus Berlin

BKK Mobil Oil - nur das nächsterreichbare Krankenhaus

Sangriaeimer @, (vor 7576 Tagen) @ Goody Goodbear

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir wollte mit seinem Sohn in die Uniklinik Erlangen, um sich wegen einer komplizierten Blinddarmgeschichte behandeln zu lassen. Die BKK Mobil-Oil hat allerdings nur die Sätze des nächsterreichbaren Krankenhauses erstattet. Mein Bekannter ist auf den Mehrkosten hängengeblieben.

Ich habe dann mal im Internet bei der BKK Mobil-Oil recherchiert und unter

http://www.bkk-mobil-oil.de/mitglieder/3525_3480_1_zvo_faq.html

gelesen, dass wirklich nur das nächsterreichbare Krankenhaus bezahlt wird.

Re: nur das nächsterreichbare Krankenhaus

Jack @, (vor 7576 Tagen) @ Sangriaeimer

in SGB-V § 73 Abs. 4 heißt es:
Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben.
Und in § 76 Abs. heißt es:
Wird ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der nächsterreichbaren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte oder ärztlich geleiteten Einrichtungen oder medizinische Versorgungszentren in Anspruch genommen, hat der Versicherte die Mehrkosten zu tragen.

Anspruch auf volle Kostenerstattung hat der Patient daher nur, wenn er sich in einem der beiden nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser behandeln läßt.

Das gilt für alle gesetzlichen Kassen, nicht nur für die BKK Mobil Oil. Zu prüfen ist daher, ob es eine medizinische Notwendigkeit gab, das entferntere teurere Krankenhaus aufzusuchen. Gab es die nicht, hat die Kasse Recht, denn der Kassenpatient hat nach SGB-V nur Anspruch auf notwendige und ausreichende Leistungen.

Re: nur das nächsterreichbare Krankenhaus

Sangriaeimer @, (vor 7575 Tagen) @ Jack

Das sehen andere Krankenkassen aber anders, lieber Jack.

Gehört dann die freie Krankenhauswahl zu den restlichen 5 % der Leistungen, die nicht bei jeder Krankenkasse gleich
sind ??? Ich finde schon.

Was 5 % doch alles ausmachen, wenn 95% aller Leistungen identisch sind

Re: nur das nächsterreichbare Krankenhaus

Trabbifahrer, (vor 7575 Tagen) @ Sangriaeimer

streng nach Gesetzestext hat die BKK MobilOil Recht, es geht in der Praxis allerdings auch anders.

Allerdings sind die Meisten (nicht alle) KK"n mittlerweile auf dem Weg, Kosten zu minimieren, was nicht immer sehr sinnvoll für die Mitglieder erscheint.

Unser großer grüner allgemeiner Marktführer ist da auch äußerst konsequent und "drückt" sich....

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Senfdazugeber, (vor 7575 Tagen) @ Goody Goodbear

Dass 95% der Kassenleistung gleich sind, gilt aber nur insoweit, dass der gesetzliche Anspruch bei allen Kassen zu 95% gleich ist. Was die Kasse in der Praxis umsetzt, kann äußerst unterschiedlich sein. Beispiel: Bekomme ich z. B. mein Krankengeld schnell und unbürokratisch überwiesen und werde ich z. B. darauf hingewiesen, wenn noch Unterlagen fehlen oder erhalte ich mein Krankengeld erst auf Nachfrage, nach mehrenen Wochen usw. - Im Bereich des Service, der Beratung, das Aufzeigen von Alternativmöglichkeiten können himmelweite Unterschiede zwischen den Kassen bestehten. Da nutzt mir der gesetztliche gleich Anspruch erstmal wenig....

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Goody Goodbear, (vor 7575 Tagen) @ Senfdazugeber

Du hast mit Deinen Aussagen völlig Recht.

Dabei wiedersprichst Du meinen Aussagen auch gar nicht.

Wer eben für sich zu entscheiden vermag, daß Er oder Sie beispielsweise nur ganz selten krank wird und kaum in die Lage gerät Krankengeld beanspruchen zu müssen (Ich habe seit Beginn meiner gesetzlichen KV noch nie Krankengeld oder Ähnliches in Anspruch genommen), den können auch nur schwerlich die von Dir geschilderten Probleme ereilen.

Daher bleibt meine Aussage stehen:

Es gibt nicht DIE allgemein gültige Regel für alle Versicherte. Jeder muß sein eigenes gesundheitliches Risiko, Einkommensverhältnisse etc seiner Wahl zu Grunde legen.

bärenstarke Grüße aus Berlin

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Marcus, (vor 7574 Tagen) @ Goody Goodbear

Tatsache ist aber. Man ist versichert für den Fall der Fälle. Außerdem spielt ja auch hier der Solidargedanke eine große Rolle. Die "Alten" und "Kranken" sind bei den großen, herkömmlichen KK`n versichert. Diese nutzen den Service, bzw. müssen ihn leider in Anspruch nehmen weil sie chronisch krank sind oder auch einfach mit E-Mail oder Callcenter überfordert sind. Nur müssen auch Beitragszahler in dieser Kasse sein. Mich wundert nicht, dass die "wahren" KK`n nicht senken können, wenn diese ignorante "Geiz ist Geil" Einstellung weiterhin existiert. Eine TK zu kündigen um Beitrag zu sparen, finde ich übrigens schon fast pervers.

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Goody Goodbear, (vor 7574 Tagen) @ Marcus

Hm, da kann ich aber Deiner Argumentation nicht so recht folgen.

Ich zahle seit Jahren zwischen 11,9 und 13,8% meines Einkommens in die GKV, obwohl ich nur zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt wahrgenommen habe und 1 mal in 3 Jahren wegen einer Erkältungskrankheit beim Arzt war.
Daneben fallen dann bei der Kasse meiner Wahl ein wenig Kosten für die Mitgliederverwaltung an und es muss mir eine Versichertenkarte ausgestellt werden.

Definitiv zahle ich mehr in die GKV ein, als ich bisher in Anspruch genommen habe. Dagegen ist auch gar nichts zu sagen - eben das Solidarprinzip.
Den mündigen Verbrauchern aber das gesetzlich eingeräumte Recht abzusprechen sich eine Krankenkasse zu suchen die effizienter arbeitet als vielleicht eine andere Kasse und dabei gleichzeit über entsprechende Umlageverfahren das von Dir so wehement geforderte Solidarprinzip lebt ist wohl am perversesten !

Erst nachdenken, dann schreiben

bärenstarke Grüße aus Berlin

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Marcus, (vor 7574 Tagen) @ Goody Goodbear

Du weißt aber schon, dass der größte Teil Deiner Beiträge für Pauschalen draufgeht. Da gibt es Kopfpauschalen, es gibt Pauschalen für den MDK usw. Außerdem wundert es mich, dass die Herren Hartz bzw. Rürupp beschäftigt werden müssen. Deiner Meinung nach müsste ja nur jeder gesetzlich Versicherte immer in die billigste KK gehen. Dann hätten wir auf einen Schlag 2% Lohnnebenkosten gespart. Oder denkst Du nicht auch, dass die 13,7% - 14,7% der großen Kassen tatsächlich gebraucht werden, damit das System nicht komplett pleite geht und die Versorgung am Ende ist?

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Goody Goodbear, (vor 7574 Tagen) @ Marcus

An welcher Stelle hatte ich gesagt, JEDER GESETZLICH VERSICHERTE MÜSSTE IMMER IN DIE BILLIGSTE KASSE gehen.

Ich meine mich zu erinnern ich hätte zum Ausdruck gebracht, jeder Versicherte solle anhand seiner jeweiligen individuellen persönlichen Situation entscheiden, welche Kasse die seiner Wahl ist...

bärenstarke Grüße aus Berlin

Re: TKK gekündigt - das war (k)ein Fehler !!!

Stephan @, (vor 7567 Tagen) @ Marcus

Das Solidarprinzip bei den Gesetzlichen Krankenkassen ist egal bei welcher man ist doch sowieso durch die Umlagefinanzierung erledigt. Damit ist die Aussage, dass Geiz in diesem Fall pervers ist mehr als unqualifiziert. Bekannt ist doch, dass zum Beispiel die AOK fast doppelt so hohe Verwaltungskosten, wie der Duchschnittt der Kassen hat. Und das hat was mit Verschwendung zu tun und nicht mit besserem Service. Es wäre toll, wenn jeder in die billigst egeht, dann hätte die Verschwender, die alle solidarisch mitfinazieren müssen endlich keine chance mehr ihre Tempel zu bauen.

Re: TKK gekündigt - nun?

Hack Fresse, (vor 7575 Tagen) @ Stefan

Geh zur BKK ALP. Guter Service. Machst nix falsch damit.
Bin auch schon seit einigen Monaten dabei. Bisher keine Problemen,
eher im Gegenteil, nette Sachbearbeiter, Rückruf innerhalb von 30 minuten aufs Handy, Sache durch kompetenten (eher selten bei KK) geklärt.

Re: TKK gekündigt - nun?

doppel D tine, (vor 7569 Tagen) @ Hack Fresse

Auch bei mir war mit der Neuaufnahme alles ruckzuck erledigt. Ich kann die BKK.-ALP nur empfehlen.

RSS-Feed dieser Diskussion