nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern (Gesetzliche Krankenkassen)

Mimie, (vor 7589 Tagen)

Bislang bin ich als Hausfrau und Mutter im Rahmen der Familienversicherung meines Ehemannes gesetzlich bei der BKK versichert. Ab Januar werde ich eine selbständige Honorartätigkeit übernehmen. Sie wird etwa 12 Stunden die Woche betragen und zu Einnahmen von 800 Euro im Monat führen. Frage: gilt dies jetzt als neben- oder hauptberufliche Tätigkeit und wie muss ich mich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern/Beitrag?

Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern

Antwort, (vor 7582 Tagen) @ Mimie

Die Familienversicherung endet mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Es besteht die Möglichkeit, die Versicherung freiwillig fortzusetzen. Bei Selbständigen wird für die Beitragsberechnung ein Einkommen von mindestens 1811,25 Euro (2005) zugrunde gelegt.

Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern

Trabbifahrer, (vor 7582 Tagen) @ Mimie

könnte nebenberuflich sein (ca 120 EUR Beitrag KV und PV zusammen) da dein "wirtschaftlicher Mittelpunkt" NICHT in der Selbständigkeit liegt.

12 Std. Honorartätigkeit und
30 Std. Haushaltsführung wäre der Zeitfaktor.

800 EUR Honorar zu
2500 EUR Gehalt des Ehemanns wäre der Geldfaktor.

- keine Angestellten beschäftigt,
- keine Kapitalgesellschaft

Die Feststellung des "wirtschaftlichen Mittelpunktes" ist natürlich noch etwas komplexer, aber diese Anhaltspunkte / Argumentation ggü. Deiner KK müßten passen.

Falls Dich diese wider allen Erwartens als "hauptberuflich Selbständig" einstuft melde Dich nocheinmal, da müssten wir tiefer in die Materie gehen.

Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern

andre, (vor 7514 Tagen) @ Trabbifahrer

Wenn man hauptberuflich sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist, aber nebenberuflich selbständig,
werden dann die Einkünfte aus der nebenberufl. Selbständigkeit zur Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages mit herangezogen?
Wenn ja, gilt dann das Bruttoeinkommen aus selbst. Tätigkeit
ohne jeglcihe Abzüge, oder der steuerliche Gewinn?

Re: nebenberuflich/hauptberuflich selbständig krankenversichern

dschauliburger, (vor 7507 Tagen) @ Trabbifahrer

GrüßDich und allemiteinand!
für den Fall,daß die Tätigkeit als nebenberuflich gewürdigt werden könnte, stellt sich zusätzlich die Frage, ob sodann
bestimmte Teile des Ehegatteneinkommens als unterhaltlicher Zuschuß an die Ehefrau erachtet werden müßten. werden in aller Regel auch Unterhaltsbezüge abgefragt. Beim Ausfüllen des Formulares "Einkommens-ermittlung" ist auch die Rubrik Unterhalt gewöhnlich mitzuberücksichtigen. Trägt man da nichts ein, dann könnte
die Kasse bei der Sichtung des ESt-bescheides (hohes Einkommen des Ehemannes, Ehefrau:nix oder nur wenig)
der Ehefrau "de facto" einen fiktiven Unterhalt bei der Beitragsbemessung unterjubeln - zumindest dann, wenn er privatversichert ist. Nach meinem bisherigen von Argwohn unterwandertem Verständnis jedenfalls!!! Oder habe ich die
gesetzlichen bzw. satzungsmäßigen Tatbestände bisher zupessimistisch interpretiert?
dschauli

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