Re: Erstattung Lohnfortzahlung und Umlage1 (Gesetzliche Krankenkassen)
Umlage 1 ist für Erstattung der Lohnfortzahlung bei Arbeitern und Auszubildenden, nicht bei Angestellten.
Deshalb brauchen Sie, wenn Sie Angestellte beschäftigen, für diese keine Umlage 1 zahlen und bekommen in deren Krankheitsfall natürlich auch keine Erstattung !