Re: Erstattung Lohnfortzahlung und Umlage1 (Gesetzliche Krankenkassen)

Jack, (vor 7589 Tagen) @ Ernest

Umlage 1 ist für Erstattung der Lohnfortzahlung bei Arbeitern und Auszubildenden, nicht bei Angestellten.

Deshalb brauchen Sie, wenn Sie Angestellte beschäftigen, für diese keine Umlage 1 zahlen und bekommen in deren Krankheitsfall natürlich auch keine Erstattung !


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