BVA verliert vor Gericht! - GEK senkt rückwirkend zum 01.10.2004 auf 13,5 % !!! (Gesetzliche Krankenkassen)
PRESSEMITTEILUNG
13. Oktober 2004
Gmünder ErsatzKasse GEK:
GEK senkt Beitragssatz auf 13,5
Bundesversicherungsamt unterliegt vor Sozialgericht Ulm
Schwäbisch Gmünd (GEK) Die beharrlichen Bemühungen von Verwaltungsrat und Vorstand der Gmünder ErsatzKasse GEK zum Wohl ihrer Versicherten haben Früchte getragen: Wie mehrfach beantragt, aber vom Bundesversicherungsamt abgelehnt, darf die Gmünder ErsatzKasse GEK ihren Beitragssatz rückwirkend ab 1. Oktober 2004 von 13,9 auf 13,5 Prozent senken. Per Gerichtsbeschluss wurde das Bundesversicherungsamt angewiesen, diese Beitragssatzsenkung zu genehmigen.
Mit einem Beitragssatz von nunmehr 13,5 Prozent gehört die bundesweit vertretene Ersatzkasse, die in diesen Tagen zum achten Mal in Folge vom unabhängigen Kundenmonitor Deutschland zur kundenfreundlichsten Krankenkasse Deutschlands gekürt wurde, zu den preiswertesten Krankenkassen. Im Durchschnitt liegen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen bei 14,2 Prozent.
Durch den Beschluss des Sozialgerichts in Ulm kann die Gmünder ErsatzKasse GEK die von der Politik beschlossene Beitragssenkung noch im Jahr 2004 durchführen. Die Absenkung von 0,4 Prozent entlastet Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber gleichermaßen; sie verringert die Lohnnebenkosten und erfüllt damit die Vorraussetzung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Den ursprünglich angesetzte Absenkungstermin zum 1. Mai 2004 hatte das Bundesversicherungsamt aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert. Deshalb liegt der Überschuss der GEK für 2004 auch nach der Beitragsreduzierung bei rund 100 Millionen Euro.
Bis Ende Oktober 2004 wird die Gmünder ErsatzKasse GEK einen solide finanzierten Haushalt für das Jahr 2005 aufstellen, in dem auch die Beitragssatzplanung für das kommende Jahr berücksichtigt wird. Klar ist aber schon jetzt, dass es zum 1. Juli 2005 wieder eine Beitragsänderung geben wird, wenn der Zahnersatz und das Krankengeld aus der paritätischen Finanzierung genommen werden. Die Beitragssenkung von zusammen 0,9 Prozent, die der Gesetzgeber verlangt, kommt dann nur den Arbeitgebern zugute und hat den beabsichtigten Effekt, die Lohnnebenkosten zu senken.
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