Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)

funkymarie, (vor 7655 Tagen)

Hallo! Habe im Forum nach Informationen gesucht, aber darüber nichts gefunden. Bin selber im erziehungsurlaub (zahle also keinen Beitrag momentan). Da wir nicht verheiratet sind, kommt keine Familienversicherung in Frage. Ich wollte eine Mutter-Kind-Kur beantragen und meine Krankenversicherung (KKH) ist so wenig hilfreich und auch nach Informationen einer Familienberatungsstelle besteht wenig Hoffnung, daß die KKH eine Kur bewilligt, auch ist sie die einzige Kasse, die nicht mit den Vermittlungsstellen der Kuren zusammenarbeitet. Nun ja, das ist jedenfalls der Stein des Anstosses, der mich der Thematik Kassenwechsel nähergebracht hat. Mein Freund ist bei der DAK versichert und die ist ziemlich teuer. Also, wenn ich jetzt die Kasse wechsle, falls das möglich/sinnvoll ist, wollen wir zusammen in die gleiche Kasse gehen, da wir beabsichtigen in absehbarerer Zeit zu heiraten und dann würde ja die Familienversicherung greifen. Ich bin durch die Beiträge im Forum jetzt etwas verunsichert. Hatte mir die KEH (12,9) angesehen. Jetzt ist die Frage: Da die KEH wohl irgendwie zur GEK gehört, wäre es vielleicht sinnvoller gleich in die GEK zu gehen?

Re: Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich?

Sangriaeimer @, (vor 7654 Tagen) @ funkymarie

Hallo Funkymarie,

der Wechsel ist möglich im Erziehungsurlaub. Du musst halt auch 2 monatlich kündigen.
Alle Krankenkassen müssen einen Antrag auf Mutter-Kind-Kuren dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MdK) vorlegen.
Bei Fragen kannst Du mir gerne mailen:

info@urlaubspreisvergleiche.de

Da helfe ich dir gerne weiter.

oder aber Kinderrehabilitation

Trabbifahrer, (vor 7654 Tagen) @ funkymarie

je nachdem, welches Krankheitsbild dein Kind hat, wäre eine Kinderkur über die Rentenversicherung möglich (z.B. bei Asthma, Neurodermitits).

Aufgrund des Alters Deines Kindes fährts du dann als Begleitperson kostenfrei mit.

Vorteil: bei chronischen Diagnosen sind die Kuren dann im ein bis zwei Jahresabstand möglich ;-).

Leider setzen die meisten Kassen (insbesondere die Orts- und Ersatzkassen) derzeit auf eine sehr restriktive Haltung bei Mutter-Kind-Kuren und verstecken sich hinter dem MDK (dieses Gutachten ist lediglich eine Empfehlung!).

Re: Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich?

Ursula W., (vor 7654 Tagen) @ funkymarie

Hallo!

Meine Kasse (BKK) bietet spezielle Kuren an, die ohne Prüfung und ärztliche Verschreibung jedes Mitglied machen kann. Vielleicht solltest du dich da auch mal umhören...

Re: Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich?

heiner, (vor 7652 Tagen) @ funkymarie

Wer sagt den das die KEH zu GEK gehört??
Die sind beide eigenständig.
Geschichten gibt es.

Aber du musst bei deiner Krankenkasse bleiben.

Re: Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich?

maga, (vor 7645 Tagen) @ heiner

müssen muss sie gar nix! wenn sie nicht mehr in der bindungsfrist ist, ist es überhaupt kein problem zum ende des übernächsten monat bei der kkh zu kündigen.

allerdings gehört die keh in der tat keineswegs zur gek.

übrigens: die krankenkasse muss dem mdk kuranträge zur "gutachtlichen stellungnahme" vorlegen und ist an die entscheidung auch gebunden (vgl. § 275 SGB V)...

kkh kaufmännische krankenkasse

herbert.l. aus bremen @, (vor 7526 Tagen) @ funkymarie

hallo,ich möchte euch meinen fall schildern,und jedem davon abraten sich bei der kkh krankenzuversichern!
1.die kkh ist nur freundlich zu dir,wenn sie geld von dir bekommt.
was sich rapide ändert,wenn sie zahlen soll.
2.schickt die kkh dich solange zum mdk,bis dieser dich dann gesund schreibt ( nach einer behandlung von 7 minuten...) und sie sich dann strickt weigert weiter krankengeld auszuzahlen.
selbst wenn deine ärzte der meinung sind,das du auf keinen fall wieder arbeiten gehen kannst.
3.wenn es dann soweit ist,und du einspruch gegen den bescheid eingelegt hast,meldet sich die kkh erstmal 4-5 wochen überhaupt nicht.
4.und wenn du dann telefonisch nachfragst wovon du denn nun leben sollst ( da du ja immer noch krankgeschrieben bist ) wird die kkh noch unfreundlicher als sie eh schon ist,und sagt dir das wenn du am verhungern bist und deine miete nicht mehr zahlen kannst,du doch gefälligst zum sozialamt gehen sollst.

in diesen 4 punkten habe ich euch kurz meine lage geschildert,
und möchte euch noch mitteilen,das ich am montag wiedermal zum mdk muss,um mich wiedermal dem ss ähnlichen verhör
zu stellen,um nach 5 minuten festzustellen das ich kerngesund bin.

alles nur damit die kkh nicht zahlen muss.

ich bin übrigends depressiv und habe eine kaputte bandscheibe.

also: MACHT KEINE GESCHÄFTE MIT VERBRECHERN!!


vielen dank für die aufmerksamkeit,

euer Herbert Longino,Bremen.

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