Re: Hilfe!!! Wechsel auch im Erziehungsurlaub möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)
müssen muss sie gar nix! wenn sie nicht mehr in der bindungsfrist ist, ist es überhaupt kein problem zum ende des übernächsten monat bei der kkh zu kündigen.
allerdings gehört die keh in der tat keineswegs zur gek.
übrigens: die krankenkasse muss dem mdk kuranträge zur "gutachtlichen stellungnahme" vorlegen und ist an die entscheidung auch gebunden (vgl. § 275 SGB V)...