Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Gesetzliche Krankenkassen)
Gehalt:
400,00 €/Monat - also mindestens 400,01 €/Monat, jedoch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Von 400,01 € - 800,00 € existiert eine Gleitzone, in welcher der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ausgehend von einem sehr niedrigen Sockelbetrag gleichmäßig ansteigt - bis er bei einem Einkommen oberhalb dieser Gleitzone das ansonsten übliche "Normalmaß" (50 % der Sozialversicherungsbeiträge - die andere Hälfte zahlt bei abhängig Beschäftigten der Arbeitgeber) erreicht hat. Trotzdem werden die Arbeitnehmer dieser Gleitzone ohne Einschränkung wie Pflichtversicherte behandelt. Absicht des Gesetzgebers: Auf diese Art und Weise Niedriglohnjobs für Arbeitnehmer attraktiver machen - sprich: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors fördern.
Arbeitszeit: Mindestens 15 Stunden/Woche
Gruß
Elgin