Re: Frage zur Freiwilligen KV (Gesetzliche Krankenkassen)
Ja, das ist korrekt. Deine Mitgliedschaft wird ja dann rückwirkend zum 28.04.2004 wieder aufgemacht.
Du hast übrigens nur 3 Monate nach Abmeldung vom AA Zeit dich freiwillig krankenzuversichern bei deiner Krankenkasse.