Re: Frage zu Sonderkündigungsrecht (Gesetzliche Krankenkassen)

Störchlein, (vor 7672 Tagen) @ Holger_WI

Hallo,

theoretisch hättest Du gleich eine andere KK wählen müssen. Die Mitgliedsbescheinigung, die Du Deinem AG vorgelegt hättest, wäre für ihn verbindlich zur Meldung wg. Krankenkassenwechsels.

Gruß Störchlein


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