Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen! (Gesetzliche Krankenkassen)
ja und wozu gibt es denn ein SOKÜ-recht, wenn niemend davon gebrauch machen kann? wenn die gkv nicht verpflichtet ist, mitteilung zu machen, kann niemend von der beitragserhöhung erfahren, folglich also auch keiner kündigen! ich glaube, ich habe da nen paul
wird dies efrage eventuell auch bei den bevorstehenden gerichtsverhandlungen geklärt? weiß jemand was?