beeil dich damit GEK Widerspruch (Gesetzliche Krankenkassen)

Trabbifahrer, (vor 7752 Tagen) @ Jo

es reicht wenn du bis zum 31.05.2004 Deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vorlegst. dann bist du aus dem Schneider.

Die GEK selbst brauchst du nur formlos zu informieren. das ist auch an keine Fristen gebunden.

Solltest du freiwillig versichert sein dann ziehts du Deunen Aufnahmeantrag zurück. auch das geht ohne Porbleme!


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