Re: Ich bereue meine Entscheidung (Gesetzliche Krankenkassen)

velhagen @, Freitag, 02.04.2004, 13:52 (vor 7348 Tagen) @ Kathrin Esselbach

Hy.

geht die Mitgliedsbescheinigung der neu gewählten Kasse nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber ein.
darf dieser keine Ummeldung zur neuen Kasse vornehmen. Man bleibt so Kraft Gesetzes Mitglied seiner bisherigen Kasse.


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