Re: BEITRAGSERHÖHUNGEN BEI TAUNUS BKK UND ERNEUT BEI BKK MOBIL OIL??? (Gesetzliche Krankenkassen)
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet Mitgliedszeiten 30 Jahre lang aufzubewahren.
Das ist auch notwendig. da Vorversicherungszeiten für diverse Sachen (z.B. Krankenvers. für Rentner) zu berechnren sind.