kurzfristige Beitragserhöhung ?? (Gesetzliche Krankenkassen)
"Hat jemand ne Ahnung wie lange im voraus eine Beitragserhöhung von einer KV bekannt gegeben werden muß? Wäre ja bei einem Wechsel interessant dies rechtzeitig"" zu erfahren!"""
Re: kurzfristige Beitragserhöhung ??
Hallo Camillo.
lt. Stiftung Warentest muss die Beitragserhöhung gar nicht angekündigt werden. Macht die Krankenkasse dies nicht. erfährt man somit ggf. erst durch die Gehaltsabrechnung. ob der Beitrag erhöht wurde. Wenn man die Gehaltsabrechnung dann erst am 31. erhält wird die Zeit zur Kündigung und einem schnellen Wechsel in eine neue Kasse dann sehr knapp.
Gruß. Incognito
Re: kurzfristige Beitragserhöhung ??
Genauso isses!
Also laufend im Internet. speziell bei krankenkassentarife.de informieren. sonst ist man u.U. der Gelackmeierte!!