Presseerklärung des BVA (Gesetzliche Krankenkassen)

tobi @, Freitag, 27.02.2004, 13:21 (vor 7367 Tagen) @ bosselt

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (AZ.: L 1 B 21/04 KR ER) hat am 24. Februar die von der IKK-direkt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen das Bundesversicherungsamt verfolgte Senkung Ihres Beitrags auf 11.9 % abgelehnt. Es hat damit eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Kiel vom 22. Januar 2004 aufgehoben....

... Der Beschluss des Landessolzialgerichts kann nicht angefochten werden. Damit gilt der bisherige Beitragssatz der IKK-direkt von 12.9 % zunächst weiter.


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