Re: Sponsoring duch ges. KK (Gesetzliche Krankenkassen)
...geprüft wird das von der zuständigen Aufsichtsbehörde - je nach KK unterschiedliche Zuständigkeit...
....es gibt hierfür vorgesehene Höchstgrenzen ( ..€ /je Versicherten)
... es ist erlaubt und findet unter dem Begriff Aufklärung, Beratung und Information seine Legitimation...
über den Sinn und Unsinn solcher Maßnahmen kann man aber tatsächlich streiten...
MfG