Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)

Inzukaa @, (vor 6140 Tagen)

Hi,

habe bei meiner Krankenkasse den Tarif Kostenerstattung gewählt und bei der Arag eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Ich bin ja jetzt quasi Privatpatzient, wie muss ich mich jetzt eigentlich verhalten wenn mich die Arzthelferin nach meiner Versicherung fragt?

Soll ich einfach sagen Privatversichert oder muss ich jedesmal ne halbe stunde erklähren wie ich versichert bin?

Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6139 Tagen) @ Inzukaa

"Ich bin Kassenpatient mit Kostenerstattung und wünsche Privatbehandlung mit Abrechnung nach GOÄ/GOZ" Natürlich darf dieser vollmundige Spruch nur da fallen, wo auch Kostenerstattung gewählt wurde. Falls Deine Kasse die TK sein sollte, findet sich da einiges zum nachlesen. Wie auch immer, spätestens nach 5 Minuten steht der Doktor vor Dir und wird eine Unterschrift wünschen, bevors dann ganz privat zur Sache geht. Fragen? e-mail
http://www.tk-online.de/tk/leistungen-a-z/k/kostenerstattung/33720 http://www.kvb.de/fileadmin/data/dokumente/2_Praxis/Honorar/2.3.1_RLV_2009/Fach%C3%A4rzte_Honorar/Formblatt_Erklaerung-ueber-Kostenerstattung-fuer-GKV-Versicherte.pdf

Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung

Inzukaa @, (vor 6139 Tagen) @ Joachim Röhl

Wunderbar son Spruch habe ich gesucht.

Wie funktioniert das dann eigentlich mit den Privatrezepten?
Muss ich dann die Rechnung von der Apotheke einreichen?

Ich habe Kostenerstattung im Ambulanten Bereich gehört da auch Hautarzt, Ortohpäte und Augenarzt dazu?

Danke für deine Hilfe

Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung

Lord, (vor 6139 Tagen) @ Inzukaa

@Inzukaa
Ambulanten Bereich gibt es nicht. Man kann zwischen ärztlichen, zahnärztlichen, stationärer Versorgung und veranlassten Leistungen wählen. (§ 13 Abs. 2 SGB V)

Falls du veranlasste Leistungen gewählt hast, dann kannst du Privatrezepte bei deiner Krankenkasse einreichen. Und wenn nicht, dann werden Privatrezepte von der Krankenkasse nicht akzeptiert. Zu ärztlichen Versorgung gehören alle Ärzte außer Zahnarzt.

Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung

Inzukaa @, (vor 6139 Tagen) @ Lord

Zu ärztlichen Versorgung gehören alle Ärzte außer Zahnarzt.

Würde dann dazu auch die Ambulante Versorgung in einem Krankenhaus gehören?

Re: Wie verhalten mit dem tarif Kostenerstattung

Lord, (vor 6139 Tagen) @ Inzukaa

Ambulante Versorgung im Krankenhaus gehört dazu. Aber nur bei in einem Notfall oder mit Überweisung eines Arztes (extra für ambulante Krankenhausbehandlung). Kassenpatient darf ja auch nicht einfach so in ein Krankenhaus gehen.

Aber du kannst auch bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob sie es auch ohne Überweisung akzeptieren.

In ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kannst du aber ohne Überweisung hingehen.

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