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<title>Krankenkassen-Forum</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Umfrage zur Krankenversicherung (inkl. 500€ Gewinnspiel)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wir möchten Sie herzlich einladen, an unserer aktuellen Umfrage zur Krankenversicherung teilzunehmen.</p>
<p>Mit Ihrer Unterstützung möchten wir herausfinden, wie Versicherte die Leistungen und den Service ihrer Krankenkasse erleben – ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert.</p>
<p>Als kleines Dankeschön verlosen wir Amazon-Gutscheine im Gesamtwert von 500 Euro<br />
(1× 150 €, 2× 100 €, 3× 50 €) unter allen Teilnehmenden, die am Ende der Umfrage freiwillig Name und E-Mail-Adresse angeben.</p>
<p>Die wichtigsten Infos auf einen Blick:</p>
<p>Dauer: ca. 2 Minuten</p>
<p>Fragen: 10 kurze, anonyme Fragen</p>
<p>Teilnahmeschluss: 08. August 2025</p>
<p>Veranstalter: PKV-Welt.de, Bielefeld</p>
<p>Hier geht’s direkt zur Umfrage: <a href="https://pkv-welt.de/umfrage-krankenversicherungen/">https://pkv-welt.de/umfrage-krankenversicherungen/</a></p>
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<pubDate>Tue, 17 Jun 2025 19:53:35 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50395</wfw:commentRss><dc:creator>PKV-Welt</dc:creator>
</item>
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<title>Freiwillig Krankenversicherung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich hatte letztes Jahr einen Schlaganfall bin hauptberuflich Selbstständig und freiwillige krankenversichert meine Frau bei mir familienversichert.Ich beziehe seit letztem Jahr Krankengeld.Meine Selbstständigkeit habe ich im Einzelhandel getätigt.Nun meine Frage da ich nicht mehr arbeiten kann und noch einige Sachen in der Firma zu erledigen sind bis zur Abmeldung der Selbstständigkeit zB(noch laufende Abo Verträge) kann meine Frau diese Arbeite erledigen mit Einnahmen von ca.350€ im Monat?Wird mir dann das Krankengeld gestrichen?<br />
Wo muss ich das angeben<br />
Danke im Voraus für die Antwort</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 20 Mar 2025 17:01:18 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50393</wfw:commentRss><dc:creator>corina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Optimierung Beiträge GKV durch Einzahlung in AZK?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Beiträge in der GKV.</p>
<p>Mein Einkommen liegt über der BBG der GKV. Im November / Dezember habe ich einen signifikanten Teil meines Gehalts auf ein Arbeitszeitkonto gepackt. Damit sank mein Brutto für diese zwei Monate und auch die Beiträge, die an die GKV abgeführt wurden.</p>
<p>Soweit so schön .... Allerdings ist mein Jahresgesamtbrutto noch über der BBG, so dass wenn man sich das Jahresgehalt anschaut, eigentlich nicht ausreichend Beiträge abgeführt wurden.</p>
<p>Jetzt meine Frage: Werden hier dann irgendwie BEiträge nachgefordert? Oder ist es o.k., das der Beitrag in Monaten mit weniger Brutto reduziert wird.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 25 Feb 2025 15:57:02 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50389</wfw:commentRss><dc:creator>Michael Winkel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Muss ich nachträglich Beiträge zahlen?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich habe von meiner Krankenkasse (TK) die Mitteilung erhalten, dass ich irrtümlich seit dem 1. Oktober 2024 als versicherungspflichtige Studentin versichert wurde. Sie schreiben, dass sie dies für die Zukunft korrigieren müssen.</p>
<p>Meine Frage: Muss ich nun rückwirkend höhere Beiträge nachzahlen, oder betrifft die Änderung nur die zukünftigen Beiträge? Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?</p>
<p>Danke für eure Hilfe! </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 14 Feb 2025 08:13:03 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50387</wfw:commentRss><dc:creator>Viki</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Huk - Coburg 25% Preissteigerung PKV in 2025 meine private K</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Private Krankenversicherung Beitrag steigt überproportional !</p>
<p>Ist man 55 Jahre und älter ist man der PKV ziemlich „hilflos ausgeliefert“.<br />
Wieder mal hab ich eine Steigerung von über 20% !<br />
Ich bin Single und habe den „billigsten Tarif mit 1000 Euro Selbstbehalt.<br />
Habt ihr ähnliche Steigerungen, ist das „NORMAL“</p>
<p>Hier mal meine Zahlen, damit ihr erahnen könnt, was euch in der Privaten Krankenkasse erwartet.</p>
<p>Jahr____2015___2016___2017___2018___2019___2020___2021___2022___2023___2024___2025<br />
Kr-ver..___108____128____158____220____229____238____300____300____300____320____402<br />
Steig.___27%____18%___23%____38%____4%____4%____26%_____0%_____0%_____7%___25%<br />
  <br />
pfl-v.______26_____26_____29_____33_____47____62______62_____65_____95_____95_____95<br />
Rückerstattung nur gesucht bis 2019 <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" />_____503____540____573____480____498____498 </p>
<p>( Beträge gerundet mit 1000 Euro Selbstbeteiligung und „ohne Luxus“ &amp; ohne Beitragsfall  über die Jahre )</p>
<p>Über die ganzen Jahre war ich unter dem Selbstbehalt, die HUK hatte also mit mir keine Kosten !<br />
Wie hoch wären die Steigerungen, wenn chronische Krankheit bekomme würde, oder nur Heiraten ?</p>
<p>Private Krankenkassen locken mit sehr günstigen Kosten in jungen Jahren aber<br />
so bald man die 55 Jahre ( kein Wechsel mehr möglich in die gesetzliche Krankenkasse )<br />
überschritten hat, ist man „ausgeliefert“.<br />
Auch die Rückerstattung von bis zu 3 Monatsbeiträgen, rechnet die Huk schon seltsam aus.<br />
Beiträge steigen nur die Rückerstattung sinkt.</p>
<p>Also Vorsicht :-! Es war klar, das es im Alter teuerer wird aber ohne Schadensfall, also Arztkosten,<br />
seit ich bei Huk - Coburg bin (!) , „unanständige“ Preissteigerungen wie ihr selbst sehen könnt.</p>
<p>Bei einem Anruf bei der Hotline Huk – Coburg auf die Frage von mir, warum solch enorme Kostenerhöhung,<br />
obwohl ich der Huk – Coburg keine Kosten verursache, bekam ich zur Antwort:<br />
 „Ich solle froh sein, dass ich so viele „Altersrückstellung“ habe, sonst wären meine Beiträge noch viel höher!<br />
Ich bin noch keine 60 Jahre, also ihr könnt euch ausmahlen, was da auf mich noch zu kommt !<br />
Und welche Preissteigerungen, wenn ich zum Beispiel mal das Bein brechen würde…<br />
ODER gar eine chronische Erkrankung bekäme… Dann Sozialfall ???<br />
( Ach ja, da gibt es „Basistarif“ kostet max. Gesetzlicher Beitrag, so um 800 Euro den Monat egal welche Einkünfte )</p>
<p>ALSO VORSICHT BEI WECHSEL ZUR PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG</p>
<p>Ich hatte damals, als ich wechselte viel im Netz recheriert, aber leider nicht solche Details gefunden.<br />
Nur immer: „Im Alter wird es teuer…“ aber wie viel wie und wann… NIX <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/frown.png" alt=":-(" /><br />
Ich hoffe es hilft euch bei der Entscheidung <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>PS:<br />
Bitte keine „Laberkommentare“ -&gt; Daten, Zahlen und Fakten !  <br />
Eure Beiträge / Preiserhöhungen würden mich interessieren.<br />
Auch die Steigerungen, wenn man über 65 ist, wird es dann noch drastischer und unverschämter  ??</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 27 Jan 2025 09:08:07 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50385</wfw:commentRss><dc:creator>andy_breit</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenkassenbeitrag nach Scheidung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, <br />
ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Bisher bin ich nicht schlau geworden, was mich erwartet.<br />
Ich befinde mich in Scheidung und bin Rentner. Nach der Scheidung wird der Versorgungsausgleich vollzogen und circa 2.500 Euro meiner Rente gehen dann an meine Frau. Bisher liege ich beim Krankenkassenbeitrag über der Beitragsbemessubgsgrenze. Nach der Scheidung dann nicht mehr. Wird der Krankenkassenbeitrag dann entsprechend angepasst? <br />
Ich bin unsicher, da Unterhalt keine Auswirkungen auf meinen Krankenkassenbeitrag hat. Nach der Scheidung wird der Unterhalt durch den Versorgungsausgleich ersetzt und ich frage mich, ob sich das auf die Krankenkassenbeiträge auswirkt oder nicht?</p>
<p>Viele Grüße<br />
Elmar</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 02 Nov 2024 13:59:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50380</wfw:commentRss><dc:creator>Elmar</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Familienversicherung bei Scheidung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen, ich würde gerne in Erfahrung bringen, wie es bei einer Scheidung mit der Familienversicherung weitergeht.<br />
Dazu folgender Sachverhalt: Meine Frau sowie unsere drei gemeinsamen Kinder (17/13/13 J.) sind alle bei meiner Frau in der gesetzlichen KV familienversichert. Ich selbst bin als Beamter alleine in der privaten KV versichert. <br />
Nach der Scheidung wird ein Kind bei meiner Frau wohnen und zwei Kinder bei mir.<br />
Meine Frage ist: Was passiert mit der Familienversicherung? Meine Frau ist selbst berufstätig in Vollzeit und in der gesetzlichen KV versichert. Können die Kinder bei meiner geschiedenen Frau quasi &quot;mitversichert&quot; werden, zumal sie ja alle noch die Schule besuchen und bisher in der gesetzlichen Familienversicherung sind/waren?<br />
Vielen Dank für eure Antworten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 Sep 2024 15:40:32 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50376</wfw:commentRss><dc:creator>Propan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anzeigepflichtverletzung Basistarif</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
meine PKV wirft mir vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor. Meines Erachtens nicht gerecht. Jetzt wurde ich erstmal im Basistarif versichert. Meine Frage: Wie kommt man aus dem Basistarif wieder raus? <br />
Bei der jetzigen PKV nicht möglich wegen 900%igen Zuschlägen. Also kommt nur eine andere Versicherung in Betracht. Mir wurde aber schon nahegelegt, dass ich mit meinen Erkrankungen nichts finden werde (Ich habe „nur“ Skoliose und CMD). Sonst war ich halt hier und da mal beim Arzt, wie jeder Mensch.  Mir wurden aber keine rosigen Aussichten gestellt. <br />
Wie sind da so die Erfahrungen? Ist das überhaupt möglich aus dem Basistarif wieder rauszukommen? <br />
Danke schonmal!</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 31 Dec 2023 15:24:54 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50372</wfw:commentRss><dc:creator>laayfour</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorversicherungszeiten - Krankenkasse der Rentner</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Bekannter von mir will eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Hierzu hat er eine Frage bzgl. der Vorversicherungszeiten für die Krankenkasse der Rentner. Er ist in der zweiten Hälfte seines Erwerbsleben bis auf drei Jahre in einer Ersatzkasse gesetzlich pflichtversichert. Er hat sich innerhalb der drei Jahre freiwillig bei der Ersatzkasse weiterversichert. Er hat eine Auskunft über seine Versicherungszeiten bei der Krankkasse beantragt. Dort sind die drei Jahre wie folgt bezeichnet: „freiw. Vers. vorüber. Stellenlose&quot; und „freiw. Vers. Beschäftigungslose&quot;. Nun die Frage – werden diese drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet? Davon hängt ab ob er in der Krankenkasse der Rentner pflichtversichert werden kann.<br />
Danke für die Hilfe.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 09:52:22 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50369</wfw:commentRss><dc:creator>kkfragender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Vorleistung GKV bei ambulanter Zusatzversicherung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich interessiere mich aktuell für eine ambulante Zusatzversicherung zu meiner GKV (PKV kommt aus verschiedenen Gründen nicht für mich in Frage). Z.B. die Tarife KAMP der DKV oder 181 der ARAG. <br />
Bei beiden unterscheidet sich ja die Höhe der Leistung darin, ob die GKV vorleistet oder nicht. In welchen Fällen wäre das denn bei einem Kassenarzt der Fall? Zählt die &quot;Vorleistung&quot; der GKV dann jeweils nur für die einzelnen Abrechnungspunkte auf der Rechnung oder pauschal für die gesamte Rechnung des Besuchs? <br />
Konkret: Wenn ich nun beim Orthopäden untersucht werde und er mir am Knie eine Stoßwellentherapie empfiehlt, die ich als Kassenpatient komplett selbst zahlen müsste: Wäre hier die Vorleistung der GKV nur auf die Untersuchung bezogen, oder auch auf die Behandlung? Dadurch entscheidet sich ja beim ARAG 181 zwischen 30% und 100% Erstattung. </p>
<p>Ich möchte durch die ambulante Zusatzversicherung auch diese Therapien erstatten bekommen, die eben NICHT von der GKV bezahlt werden. Für schnellere Termine alleine lohnt sich der Preis leider nicht... </p>
<p>Hat hier jemand Erfahrung dazu?</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 30 Aug 2023 19:43:48 +0000</pubDate>
<category>Sonstige Themen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50367</wfw:commentRss><dc:creator>PhilipWuchner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Fragebogen Familienversicherung AOK</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo! <br />
Ich muss jetzt mal wieder den jährlichen Fragebogen zur Familienversicherung der AOK Niedersachsen zurückschicken. Da ist mir mal so am Rande aufgefallen, dass auf dem Rücksendebogen diesmal ein pinkes Dreieck aufgedruckt ist. In der Vergangenheit war das ein Kreis gleicher Farbe. Weiss zufällig jemand was das (überhaupt) bedeutet?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50366</link>
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<pubDate>Mon, 21 Aug 2023 01:17:52 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50366</wfw:commentRss><dc:creator>muaythai</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Barmenia Erfahrungen Öffnungsaktion oder pauschale Beihilfe</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich hoffe, hier einige Erfahrungen zu der PKV Barmenia hören zu können. <br />
Könnte mich dort jetzt über die Öffnungsaktion versichern (Beamtin) im Beihilfetarif, jedoch ohne Beihilfeergänzungstarif. <br />
Ich wäre sehr dankbar über Erfahrungen bzgl. dieser Krankenkasse. <br />
Vielleicht gibt es hier ja sogar einige Beamte*innen, die generell ihre Erfahrungen zu den privaten Krankenkassen teilen würden? Könnte auch pauschale Beihilfe beantragen (Brandenburg) und in der gesetzlichen bleiben. Wie würdet ihr entscheiden, könntet ihr nochmal wählen?</p>
<p>Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50364</link>
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<pubDate>Wed, 17 May 2023 22:20:29 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50364</wfw:commentRss><dc:creator>Draki</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anwartschaft Jahre nach Kündigung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Weiß jemand, ob es möglich ist Jahre nach Kündigung eine Anwartschaft in der gesetzlichen Versicherung zu bekomme?</p>
<p>Ich wohne im EU-Ausland und bin nicht mehr in D gemeldet.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 15 Jan 2023 21:10:34 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50362</wfw:commentRss><dc:creator>Carsi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Öffnungsklausel Beamtenanwärter</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Ich bin seit 01.08.2021 Beamtenanwärter. Den Vertrag mit der pkv habe ich kurzentschlossen und ziemlich naiv über Check24 geschlossen.</p>
<p>Innerhalb einer halben Stunde war der Antrag digital unterschrieben ( absolut blöd, das braucht ihr mir nicht mehr unter die Nase zu reiben</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50361</link>
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<pubDate>Tue, 18 Jan 2022 09:25:40 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50361</wfw:commentRss><dc:creator>Raindrop</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Verlängerung studentische KV über 30 wegen Krankheit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo liebe Mitglieder,</p>
<p>es geht um die Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus, wegen Erkrankung. Folgende Situation liegt vor:</p>
<p>Ein Student muss aufgrund starker gesundheitlicher Probleme im Alter von 29 Jahren (Geburtstag im Juni) 3 Urlaubssemester wegen Krankheit nehmen. Diese sind das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021. Im Wintersemester 2021/2022 möchte er den Versuch unternehmen die Abschlussarbeit (es fehlt nur noch die Masterarbeit) zu schreiben, um das Studium noch erfolgreich zu beenden.</p>
<p>Für die Krankheitssemester musste er Hilfe vom Amt in Anspruch nehmen.</p>
<p>In der Mitte des Sommersemesters 2020, also des 1. Krankheitssemesters ist er 30 geworden und möchte gerne dieses Semester wegen Krankheit nun angerechnet bekommen, um für das Wintersemester 2021/2022 noch den studentischen Krankenversicherungstarif der GKV zu bekommen.</p>
<p>Die Krankenkasse bestätigt, dass der Student ein Semester in der studentischen Krankenversicherung wegen Krankheit verlängert bekommt. Allerdings rechnet die Kasse dieses eine Semester direkt auf das Wintersemester 2020/2021 an (also das erste Semester nach dem Erreichen des 30. Lebensjahres).</p>
<p>Dies bringt dem Studenten leider in diesem Fall überhaupt nichts, da die gesundheitlichen Einschränkung erst jetzt im Wintersemester 2021/2022 einen Versuch des Wiedereinstieges im Studium zulassen. Der Logik nach müsste doch die Anrechnung auf das Semester erfolgen, in dem der Student wieder gesundheitlich am Studium teilnehmen kann und nicht auf ein längst vergangenes Semester, in dem es nicht möglich war die Masterarbeit zu schreiben.</p>
<p>Wenn anerkannt wird, dass die Krankheit zu einer Verlängerung geführt hat, dann kann der bewilligte Anrechnungszeitraum für Betroffene doch nur sinnvoll sein, NACHDEM die Krankheit vorbei ist bzw. eine Wiederaufnahme zulässt. Sonst hat man von einer anerkannten Verlängerung wegen Erkrankung doch gar keinen Nutzen.</p>
<p>Ein Widerspruch gegen diese Anrechnung ist vorgesehen.</p>
<p>Hat jemand dazu Überlegungen, Anregungen oder Tipps? Ich wäre sehr dankbar.</p>
<p>Freundliche Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50357</link>
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<pubDate>Thu, 07 Oct 2021 14:47:59 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50357</wfw:commentRss><dc:creator>Student_Eins</dc:creator>
</item>
<item>
<title>GKV- KE: Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Forum-Mitglieder, </p>
<p>vielen Dank für viele informative Beiträge zum Thema GKV-Kostenerstattung. Ich konnte mich anhand dieser bereits umfassend informieren. Einige Fragen bleiben jedoch und ich hoffe, diese mit Eurer Hilfe evtl. klären zu können. </p>
<p>Ich möchte für meine Tochter (1,5 Jahre alt) in das Modell GKV - Kostenerstattung + Zusatz-PKV wechseln. <br />
Unser Kinderarzt hat nach mehreren Jahren Ende 2020 seine Kassenzulassung abgegeben und führt ausschließlich eine Privatpraxis. Ein Arztwechsel kommt nicht in Frage. In der Satzung der Audi BKK (wo wir aktuell gesetzlich versichert sind) steht, dass die Leistungen der Ärzte ohne Kassenzulassung „…nur nach vorheriger Zustimmung der Audi BKK in Anspruch genommen werden dürfen. Eine Zustimmung kann erteilt werden, wenn medizinische oder soziale Gründe eine Inanspruchnahme…. Rechtfertigen“.</p>
<p><strong>Welche sozialen oder medizinischen Gründe könnten da gelten? Mit welchen Argumenten kann man solche Zustimmung bekommen?</strong><br />
Selbst wenn solche Zustimmung erteilt wird, kann ich doch schlecht vor jedem Kinderarztbesuch erstmal GKV kontaktieren und wochenlang warten (ggf. ohne Erfolg). Wie läuft das in der Praxis ab? </p>
<p>Ein Versicherungsberater hat mir Folgendes zum Thema ausgeführt: </p>
<p><em>Im Sachleistungsverfahren / Chip Kartenverfahren ist es so geregelt, dass Leistungen von Ärzten ohne Kassenzulassung nicht erstattet werden. <br />
Das Kostenerstattungsverfahren wurde aber extra dafür eingerichtet, dass sich auch gesetzlich Krankenversicherte privatärztlich behandeln lassen können. <br />
Dies ist auch dann erstattungsfähig, wenn der entsprechende Arzt keine Kassenzulassung hat. Wichtig ist nur, dass er zur Privatliquidation berechtigt ist. <br />
In einem solchen Fall erstattet Ihnen die gesetzliche Krankenkasse den Betrag, den sie auch im Chipkartenverfahren hätte erstatten müssen. <br />
Wenn die GKV´en und die Kassenärztlichen Vereinigungen beispielsweise 20 € für eine Leistung definiert haben, Ihr Behandler aber privat 100 € abrechnet, dann erstattet Ihnen die GKV diese 20 € abzüglich eines Verwaltungskostenaufwandes (dieser wird Ihnen aber wieder von der DKV zurück erstattet ). <br />
Der Hintergrund ist wie folgt: <br />
Im Sachleistungs / Chipkartenverfahren sind die Behandlungsleistung und die zugehörige Abrechnungshöhe normiert, hier laufen die Prozesse nahezu vollautomatisiert. <br />
Immer dann, wenn Sie im Kostenerstattungsverfahren eine privatärztliche Rechnung einreichen, muss sich ein Mitarbeiter der GKV diese Rechnung ansehen. <br />
Im nächsten Schritt muss der Mitarbeiter den ICD 10 Code auflösen und der privaten Behandlungsleistung einen GKV Abrechnungsschlüssel zuordnen um zu erfahren, <br />
was die GKV für die Erkrankung / Behandlung im Chipkartenverfahren erstattet hätte. <br />
Dies können auch innerhalb großer Kassen nur sehr wenige Spezialisten, bei manchen Kassen nur 1 bis 2 Personen. <br />
Den so entstehenden zeitlichen und personellen Mehraufwand darf man dem Kassenmitglied über einen Verwaltungskostenabschlag anteilig in Rechnung stellen, <br />
wobei der Abzug auf max. 40 € limitiert ist, sodass die Kasse keine &quot; Strafbeträge &quot; abziehen darf. <br />
Die entsprechenden Spezialisten sind ausgelastet, sodass ich davon ausgehe, dass man Sie zur Klärung Ihrer Fragen nicht in diese Abteilung durchgestellt hat. <br />
Die klassischen Sozialversicherungskaufleute haben innerhalb der GKV mit diesem Themenkomplex nahezu keine Berührung, denn der oben geschilderte Aufwand kann sich insbesondere bei umfangreichen Behandlungen extrem in die Länge ziehen, weshalb das Thema Kostenerstattung in vielen GKV én gemieden bis &quot;verleugnet&quot; wird. Die dazu erteilten Auskünfte enthalten oft Abschreckungskomponenten um Mitglieder vom Wechsel ins Kostenerstattungsprinzip abzuhalten und sich so den ungeliebten Mehraufwand zu ersparen.</em></p>
<p><em>Diese kenne ich z.B. dann, wenn ein im Sachleistungsverfahren Versicherter z.B. eine spezielle Impfleistung o.ä. außerhalb der Stiko Empfehlung in Anspruch nehmen möchte und dafür eine Privatrechnung erhält. Diese Einzelfälle sind zuvor anzufragen. <br />
Jeden, ggf. auch anlassbedingt spontanen Besuch eines Arztes oder gar Kinderarztes zuvor anzufragen um ihn genehmigen zu lassen wäre höchst unpraktisch und wird meines nach auch bei keiner GKV für Mitglieder im Kostenerstattungsverfahren praktiziert.</em></p>
<p>Stimmt das so? Zur Not würde ich 40% der Kosten weiterhin selber aus eigener Tasche bezahlen, jedoch würde mich freuen, wenn man für diesen einen speziellen Arzt eine Zustimmung bekommen könnte.</p>
<p>Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps. </p>
<p><br />
Falls das relevant ist: von der Tarifkombination habe ich mir DKV BMG0 + BMZ1 gewünscht – leider hat das aus einigen Gründen nicht so geworden wie ich mir gewünscht habe (hier würde ich nach Möglichkeit nicht auf die Details eingehen wollen). Daher überlege ich aktuell nach der Kombination ARAG 182 + 185 + 261.</p>
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<pubDate>Sun, 05 Sep 2021 19:03:17 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50330</wfw:commentRss><dc:creator>Darinka156</dc:creator>
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<title>GKV fragt nach Vorversicherer nach 15 Monaten KT-Bezug</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Meine GKV leistet Krankengeld seit 03/2020.<br />
Eine Reha wurde mir durch die GKV verordnet (MDK hat dies angeraten).</p>
<p>Jetzt erhielt ich ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:</p>
<p>Für die weitere Bearbeitung des Krankengeldanspruchs wird der Vorversicherer aus dem Jahre 2013 benötigt.</p>
<p>In der GKV, welche aktuell Krankengeld zahlt, bin ich seit Ende 2019 versichert.<br />
Davor war ich von Mitte 2013 bis Ende 2019 privat versichert.</p>
<p>Von 2010 bis Mitte 2013 war ich in einer anderen GKV, die PKV war damals auf Anwartschaft.<br />
Vor 2010 war ich 18 Jahre PKV versichert.</p>
<p>Ich frage nun, weil 2013 ja schon sehr lange her ist, und eine 3 Jahresfrist / Blockfrist ja nicht mehr zum tragen kommt (auch weil ich bis 2019 PKV versichert war), wofür wird jetzt dieses Angabe benötigt?</p>
<p>Ich war 2013 wegen der selben Diagnose wie jetzt auch schon einmal 12 Monate erkrankt.</p>
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<pubDate>Fri, 25 Jun 2021 12:11:02 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50327</wfw:commentRss><dc:creator>MartinHB</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gerechtere Bezahlung von Pflegekräften versus Kinderlose</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Moin, <br />
nun ist es mal wieder raus. Die Regierungskoalition, unter Führung der SPD, peitscht ein Gesetz durch, das den Eindruck erwecken will, es trage zur gesellschaftlichen Gerechtigkeit bei. Kinderlose sollen zukünftig die erhöhten &quot;Tariflöhne&quot; der Pflegekräfte finanzieren. <br />
Mir erschließt sich die dahinter stehende Logik nicht wirklich. </p>
<p>1. Ist es eine tarifliche Angelegenheit, somit eine Sache zwischen Arbeit&quot;geber&quot;vetretern und Arbeit&quot;nehmer&quot;vertretern und nicht Angelegenheit der Legeslative und somit ein Rechtsbruch. </p>
<p>2. Hängt die Einkommensentwicklung jedweder Branche nicht von der Kinderanzahl irgendeiner Bevölkerungsgruppe-oder Entwicklung, sondern von der Kaufkraft und der Entwicklung des Bruttosozialproduktes ab.</p>
<p>3. Wäre zu überprüfen, in welchen Kanälen die Profite der die Pflegeeinrichtungen betreibenden <br />
Firmen verschwinden und somit nicht den Mitarbeitern zugeführt werden. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Villon</p>
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<pubDate>Sun, 30 May 2021 17:37:47 +0000</pubDate>
<category>Sozialpolitik</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50320</wfw:commentRss><dc:creator>villon42</dc:creator>
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<title>Öffnungsaktion (+30%) oder freiwillig in GKV</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend zusammen, </p>
<p>ich (33, verbeamtet mit 50% Beihilfe) bin aktuell am abwägen ob ich weiterhin freiwillig gesetzlich versichert bleibe oder die Öffnungsaktion nutzen soll um mit dem maximalen Risikozuschlag von 30% in eine PKV zu wechseln. </p>
<p>Vorteile GKV<br />
+ Karte vorlegen statt Papierkram<br />
+ Beitrag abhängig vom Einkommen, d.h. in Eltern- oder Teilzeit deutlich günstiger <br />
o+ evt. entscheidet sich BaWü ja irgendwann für das Hamburger Modell<br />
o+ Familienversicherung <br />
- Aktuelle Beitragshöhe <br />
- Leistungskürzungen möglich</p>
<p>Vor- und Nachteile PKV<br />
++ Höhere Leistungen <br />
+ Bei vollem Deputat aktuell deutlich günstiger als GKV<br />
- Kein Beihilfeergänzungstarif über Öffnungsaktion möglich<br />
- (Vermutlich) kein Anbieter- oder Tarifwechsel möglich (aufgrund der gesundheitlichen Voraussetzungen würde mich außerhalb der Öffnungsaktion keine PKV aufnehmen, späterer Wechsel oder Aufstockung ist daher vermutlich ausgeschlossen)<br />
- Beiträge im Alter (Beihilfe bei Pensionierung beträgt 50%; Basistarif kommt nicht in Frage da &lt; GKV)</p>
<p>Versicherungsmakler sind an mir nicht besonders interessiert (da es in der Öffnungsaktion keine $$$ gibt) und Honorarberater/Versicherungsberater die sich mit dem Thema Beihilfe auskennen scheint es nicht zu geben (ich lass mich gerne eines besseren belehren!)</p>
<p>Über Meinungen, Anregungen und Hinweise jedweder Art bin ich dankbar - die Öffnungsaktion läuft nur noch bis 31.03. und ich trotz wochenlangem Abwägen und Telefonaten mit Maklern leider zu keinem sicheren Schluss gekommen. </p>
<p>Besten Dank!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50306</link>
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<pubDate>Fri, 26 Feb 2021 19:59:38 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50306</wfw:commentRss><dc:creator>Christina</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Frage zum laufenden Krankengeldbezug</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe eine Frage zu meinem laufenden Krankengeldbezug der GKV.</p>
<p>Ich bin seit 04/2020 in laufender ununterbrochener AU.</p>
<p>Die letzte AU-Bescheinigung wurde am Anfang 02/2021 von meinem<br />
Facharzt (Psychiater) ausgestellt, weiterhin AU bis zum 04.03.2021.</p>
<p>Jetzt bin ich 10 Tage zwischendurch wegen internistischen Problemen<br />
in der Klinik (eingewiesen durch Hausarzt) vom 15.02. - 24.02.2021.</p>
<p>Reicht es aus, das ich, wie geplant, wieder am 04.03.2021 zu meinem <br />
Psychiater den geplanten Termin wahrnehme, oder muß ich nach Entlassung<br />
aus dem Krankenhaus sofort, vorgezogen, zu ihm gehen muß?</p>
<p>Ich möchte nicht die Nahtlosigkeit meines Krankengeldbezuges verlieren.</p>
<p>Ich bin der Meinung, wenn eine bestehende AU-Bescheinigung noch besteht,<br />
müsste ich, nicht vorgezogen zu meinem Arzt gehen.</p>
<p>Vielen Dank im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=50299</link>
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<pubDate>Sat, 20 Feb 2021 09:47:20 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><wfw:commentRss>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?mode=rss&amp;replies=50299</wfw:commentRss><dc:creator>Martin HB</dc:creator>
</item>
</channel>
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