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<title>Krankenkassen-Forum - Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
so wie geschildert stimmt das alles nicht ganz so wirklich.<br />
Zum einen ist es nicht grundsätzlich so, dass auch das, was nicht steuerpflichtig ist auch beitragsfrei zur Krankenversicherung wäre, z.B. Kapitalerträge.<br />
Auch bei den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung werden die sog. durchlaufenden Posten (Reparaturen beispielsweise) nicht berücksichtigt, allerdings muss dazu gesagt werden - wir nehmen, gerade bei Selbständigen, die Beträge immer aus dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid.<br />
Gruß<br />
Czauderna</p>
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<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 10:41:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
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<title>Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, die dem Versicherten zur Verfügung stehen bzw. stehen könnten. <br />
Einem versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden  z.B. vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wenn er Mieteinnahmen hat, kann er bei der Steuererklärung seine Aufwendungen (Betriebskosten, Bankzinsen usw.) abziehen, er bekommt aber keine Sozialversicherungsbeiträge zurück. Alles klar? Falls nein, bitte nennen, was bei Ihnen nicht gegengerechnet wird.</p>
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<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 09:54:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
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<title>GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig</p>
<p><br />
Ich bin Rentner, aber noch gewerblich tätig. Meine freiwillig GKV berechnet Beiträge auf Mieten, ohne die auf Immobilien üblichen Kosten und Verluste zu berücksichtigen. Auf meine Nachfrage sagte man, dass die gleichen Berechnungsgrundlagen wie bei der Einkommensteuer herangezogen werden, aber nicht die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Kosten berücksichtigt werden. Dies verstößt m.E. nach dem Gleichheitsprinzip. Kann jemand aus seiner Erfahrung hierzu etwas sagen?</p>
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<pubDate>Sat, 27 Feb 2010 18:56:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Uwe Wannags</dc:creator>
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