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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV?</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Jack,</p>
<p>ich bin jetzt in einer ähnlichen Situation wie Du damals. Kann man das Problem lösen? Hat Deine Anwaltsaktivität etwas ergeben?</p>
<p><br />
Viele Grüße</p>
<p>Rupert</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 17:07:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Rupert</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thorsten,</p>
<p>habe leider keine Aktenzeichen etc. vorliegen. Eine Entscheidung des BVerfG gab es ja schon. Leider die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Reform.</p>
<p>In meinen Augen ist damit aber unser &quot;besonderes&quot; Problem nicht gelöst, da wir einen Sonderfall darstellen, der Gesetz seinerzeit nicht geregelt wurde. Es gab dann ja nur Durchführungsbestimmungen, die wohl einheitlich bei jeder GKV vorliegen sollten.</p>
<p>Insofern wundert es mich, dass Deine GKV nicht über das entsprechende Wissen verfügt.</p>
<p>Rufe doch einfach mal bei Deiner PKV an .. die müssten es wissen, denn auch eineige PKV-Unternehmen hatten geklagt.</p>
<p>Mehr kann ich leider nicht helfen .. sorry.</p>
<p>Gruß .. Jens</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 06:10:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Jens</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jens,<br />
auch ich habe das selbe Problem. Kannst Du mir die Verfahren nennen, die beim BVerfG anhängig sind mit Aktenzeichen?</p>
<p>Meine GKV wollte dieses wissen, damit auch mein Verfahren bis zur Entscheidung ruhen kann.</p>
<p>Danke!  </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:43:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Thorsten</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Schön, wenn eine Rücknachricht kommt, daß etwas in der Praxis dann auch 1:1 so wie beschrieben funktioniert.</em><br />
Hier begeben wir uns schon ins ebenso knüppelharte SGB III und von der Agentur für Arbeit dürfte praktisch nichts zu erwarten sein, auch wenn ein Leistungsanspruch bei mehr als zwölfmonatiger Einzahlungsdauer in den letzten 2 Jahren prinzipiell besteht. -&gt; http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 13:39:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
kann Herrn Röhl nur beipflichten. Für selbständige die in ein Vollzeit oder Teilzeit (so wie ich) Beschäftigungsverhältnis wechseln, ihre Selbständigkeit aber nicht aufgeben und versicherungspflichtige Angestelle haben ist die GKV kein Thema! Lediglich die Renten- und Arbeitslosenversicherung wollen ihren Teil.<br />
Wobei mich interessieren würde was passiert wenn ich mein Teilzeitanstellungsverhltnis beende. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich sicher trotzdem nicht, da ich ja noch selbständig bin. Aber egal, das passt ja auch gar nicht in diesen Thread.<br />
Besten Gruß und danke an Herrn Röhl nocheinmal für diesen Tip!</p>
<p><br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25502</link>
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<pubDate>Mon, 22 Jun 2009 10:49:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Bernd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mehrfach hier im Forum beschrieben, oft überlesen und dennoch fast ein Brandssatz mit durchschlagender Wirkung aufs SGB V:  </p>
</blockquote><p>1. Der nunmehr zwangsgebundene Kreative führt einfach neben seinem Angestelltenvertrag die bisherige Selbstständigkeit oder eine Neue <span class="underline">parallel weiter</span> (hierzu den Arbeitgeber informieren und beachten, daß keine zeitliche oder sachliche Konkurrenz zur abhängigen Beschäftigung entsteht -&gt; Verwehr somit unmöglich!)</p>
<p>2. in der Selbstständigkeit <strong>einen</strong> versicherungspflichtigen Angestellten führen (Gehalt mehr als 400,01€ -&gt; Sozialabgaben gesamt AG+AN dann=128€ mtl.) und drittens ganz gelassen abwarten, wie die zuständige GKV im &quot;Prüfverfahren&quot; entscheidet -&gt; Da die Selbstständigkeit mit dem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer immer als <strong> vorrangig</strong> gilt, kommt bald der gewünschte abschlägige Bescheid &quot;daß eine Zugangsberechtigung zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht&quot;</p>
<p>4. aus die Maus mit Käse oder Kasse -&gt; gewünschter Verbleib in der Privaten gesichert, lediglich die Deutsche Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung erhalten noch nennenswerte Abgaben. Fragen? e-mail <br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25501</link>
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<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 17:57:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jens,</p>
<p>bleibt die Frage, wer die ca. € 300,-- monatlich bezahlt - auch das ist Anlass für eine Schadenersatzklage. Zumal mit der großen Anwartschaft keine Leistung erbracht wird. Und dass sind dann auch mal schlappe € 11.000 auf drei Jahre ...</p>
<p>Ausserdem gibt es noch den Grundsatz der rückwirkenden Gesetzgebung. Hätte ich 1992 gewusst, was auf mich zukommt, hätte ich u.U. anders gehandelt. Es geht hier immerhin um einen 5stelligen Betrag mit einer deutlichen 3 davor ...</p>
<p>Der selbe Gesetzgeber, der mich damals dazu gezwungen hat Altersrückstellungen aufzubauen, kann mich jetzt nicht dazu zwingen, diese Altersrückstellungen ersatzlos aufzugeben. Das kann nur für künftige Generationen gelten. Hier muss dem Grundsatz des Rückwirkungsverbotes von Gesetzen Rechnung getragen werden.</p>
<p>Aber naja, mit dem &quot;Solidaritätsprinzip&quot; lässt sich bestimmt auch dieser Grundsatz aushebeln. Es bleibt spannend ...</p>
<p>Viele Grüße<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25500</link>
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<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 15:49:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallöchen,</p>
<p>die Idee mit einer Klage bezüglich der Alterrückstellung hatte ich auch .. interessiert aber leider niemanden.</p>
<p>Denn durch eine große Anwartschaftsversicherung kannst Du Dir diese ja erhalten und nach 3 Jahren Angestelltenverhältnis über BBG wieder nutzen.</p>
<p>Bin gespannt, wie mein Sozialgericht entscheidet .. habe bisher, auch nach dem Urteil des BVerfG nichts gehört.</p>
<p>Bis dahin .. Gruß</p>
<p>Jens</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25499</link>
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<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 13:13:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Jens</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Eric,</p>
<p>Du Glücklicher - drücke Dir die Daumen, dass es nicht ein Nachspiel gibt. Halte mich/uns mal auf dem Laufenden ...</p>
<p>Habe meinen RA nochmal gefragt. Ja, wenn Du drei Jahre als ANGESTELLTER über der Bemessungsgrenze gelegen hast ... und zwar die LETZTEN drei Jahre, dann kannst Du befreit werden.</p>
<p>Das gilt leider nicht für Selbstständige - sonst hätte ich den ganzen Huddel ja nicht. Ich habe 6 Jahre als Selbstständiger weit über der Bemessungsgrenze gelegen, aber das interessiert keinen. das Gesetz lässt da zwar bedingt Interpretationsspielräume, die werden aber allesamt weggebügelt. Es steht ja nirgends, dass es die LETZTEN drei Jahre gewesen sein müssen - wird aber so in der gängigen Rechtsprechung interpretiert ...</p>
<p>Sorry, aber zu der Auskunft gibt es sogar bestätigte Urteile des Sozialgerichts.</p>
<p>Einzige Chance den Leidensdruck zu mindern bzw. Druck gegen den Gesetzgeber aufzubauen, ist die Forderung auf Schadenersatz bzgl. der enteignungsgleichen Entziehung der Altersrückstellungen bei der PKV. </p>
<p>Da wäre ich übrigens weiterhin an einer Sammelklage interessiert. Habe zwar jetzt schon Klage eingereicht, aber je mehr dabei mitmachen, desto besser ...</p>
<p>Viele Grüße<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25498</link>
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<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 11:48:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter,</p>
<p>Dass ich in ein Angestelltenverhältnis wechsele habe ich klar zu verstehen gegeben. Ich hatte sogar meinen neuen Arbeitsvertrag vorgezeigt (was aber nicht notwendig war).<br />
In einer anderen Forumdiskussion habe ich folgenden Beitrag gefunden:</p>
<p><em> Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV<br />
von FE (nasenbaerdirectbox.com) Sonntag, 14.Juni.2009, 18:49 <br />
  Es ist richtig: Du musst zurück in die GKV. Bestandsschutz hast du wenn du 5 Jahre ununterbrochen in der PKV gewesen bist und in diesem Falle 3 Jahre über der Pflichtgrenze verdient hättest. ....</em></p>
<p>Außerdem habe ich ja den Tipp zu diesem Antrag von einer AOK-Hotline-Mitarbeiterin erhalten! </p>
<p>Mein neuer Arbeitgeber hat diese Befreiung erfreut aufgenommen, da mein Beitrag nun 400 euro im Monat günstiger ist und übernimmt deshalb auch anteilig die Beiträge meines Sohnes. </p>
<p>Gruß, Eric<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25497</link>
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<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 17:04:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Eric</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Eric,</p>
<p>also das wäre ja der Hammer ... allerdings glaube ich auch, dass es sich um einen Irrtum handelt. Die Entscheidungen hierzu sind nämlich eindeutig und durch alle Widerspruchsinstanzen dokumentiert.</p>
<p>ich denke mal, dass die meinen, dass Du auch weiterhin selbstständig bist?!</p>
<p>Auch wenn Du diesen Zettel jetzt in der Hand hast, nutzt er Dir nichts, wenn eine Sozialprüfung stattfindet ... Unwissenheit schützt nicht ... leider <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Viele Grüße<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25496</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25496</guid>
<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 10:05:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, die Kasse hat schlichtweg einen Fehler gemacht. Eigentlich ist eine solche Befreiung nur möglich, wenn man von der Entgeltgrenze eingeholt wird.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25495</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25495</guid>
<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 18:49:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Bodi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Bodi,</p>
<p>Da hast Du wohl eine andere Form der Befreiung im Sinn. Ich zitiere aus dem Schreiben, dass ich von der AOK erhalten habe:</p>
<p>&quot;S.g. Herr G.,<br />
Auf Ihren Wunsch bestätigen wir Ihnen: Sie sind ab 01.07.2009 von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit.<br />
Bitte beachten Sie, dass diese Befreiung<br />
- unwiderruflich ist;<br />
- auch dann gilt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln;<br />
- auch gegenübr jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse Bestand hat.<br />
Falls sie mit díeser Entscheidung nicht einverstanden sind...usw.&quot;</p>
<p>Bei der Antragungstellung hatte ich klar zu verstehen gegeben, dass ich ab 1.7. einen neuen Job beginne und deshalb diese Befreiung benötige um weiterhin in der PKV zu bleiben. Dies wurde vom zuständigen Kundencenter-Leiter akzeptiert und stattgegeben. Kein Haken.</p>
<p>Gruß, Eric</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25494</link>
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<pubDate>Sun, 14 Jun 2009 18:20:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Eric</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Und wofür gilt die Befreiung genau? Problem ist, dass eine  Befreiung nur für bestimmte Tatbestände gilt, etwa bei Arbeitslosigkeit. </p>
<p>Bei Aufnahme eines Jobs nach einer Selbständigkeit greift sie aber nicht - deshalb sind nach einem Statuswechsel erstmal  3 Jahre GKV Zwangsmitgliedschaft zu absolvieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25493</link>
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<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 18:41:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Bodi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Alexander,Peter und alle Interessierten,</p>
<p>Seit ca. 3 Monaten beschäftigt mich meine ähnliche Situation. Zum 01.07.2009 wechsele ich nach 9 Jahren Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis. In dieser Zeit habe ich immer über der Grenze verdient und werde es auch in Zukunft tun. In der PKV bin ich schon seit über 10 Jahren. Ich rannte von einem Versicherungsvertreter zum Anderen und weiter zu zwei Anwälten. Alle behaupteten ich käme aus der Sache nicht raus.</p>
<p>Dank eines Insider-Tipps bin ich am vergangenen Mittwoch einfach mal zur AOK gegangen und habe blauäugig Antrag auf Befreiung aus der GKV gestellt. Der AOK-Mitarbeiter fragte mich, ob ich schon länger als 5 Jahre in der PKV bin, was ich ihm durch eine schriftliche Bestätigung der PKV belegen konnte. Dann druckte er einen Fragebogen aus, den ich nur unterschreiben musste. Das ganze dauerte 5 Minuten. Heute habe ich die schriftliche Bestätigung meiner Befreiung aus der GKV per Post erhalten. Laut Inhalt ist diese zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich.<br />
 <br />
Wie einfach es doch manchmal geht....<br />
 <br />
Falls ich jemandem hiermit helfen konnte, bin ich für alkoholische Danksagungen (Südeuropa, rot, Jahrgang 2003 bevorzugt) sehr empfänglich <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Gruß, Eric<br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25492</link>
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<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 17:51:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Eric</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Peter 2,</p>
<p>naja, das letzte Wort ist zwar noch nicht gesprochen, aber ich vermute, dass sämtliche Sozialgerichte auf dem Solidaritätsprinzip herumreiten werden und - so stand es in meinem Widerspruchsbescheid - &quot;Finanzielle Einschränkungen Einzelner&quot; hingenommen werden müssen.</p>
<p>BTW diese &quot;finanziellen Einschränkungen&quot; belaufen sich bei mir auf eine monatliche Mehrbelastung von ca. 400 Euro ...</p>
<p>Tja, und da die Rechtschutzversicherungen die Vertretung vor dem Verfassungsgericht nicht übernehmen, wird sich wohl keiner in das Wagnis begeben wollen. Zumal das Verfassungsgericht noch politischer entscheidet und weder Art. 2 GG noch 15 GG zulassen wird.</p>
<p>1992 wurde ich vom Gesetzgeber gezwungen, Alterungsrückstellungen aufzubauen und in meine PKV einzuzahlen. Genau der gleiche Gesertzgeber sagt jetzt: Egal, die entziehen wir Dir jetzt mal und Du hast 17 Jahre umsonst gezahlt ... ca. 20.000 € einfach weg ... Wenn das mal kein &quot;enteignungsgleicher Akt&quot; ist, dann weiß ich´s auch nicht ...</p>
<p>Viele Grüße<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25489</link>
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<pubDate>Thu, 28 May 2009 09:37:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>mich interessiert das Thema auch brennend. Bin momentan selbstständig direkt nach dem Studium (&quot;krisen-bedingt&quot;) aber mit der Absicht in kommenden Jahren wieder ins Angestellten-Verhältnis zu wechseln</p>
<p>ich hab bisher auch nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich beraten wurde, dass man erst wieder 3 Jahre GKV muss...</p>
<p>ich vermute allerdings, dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist (hoffentlich)...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25488</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2009 21:50:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter 2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>hatte Widerspruch bei der BARMER eingelegt und jetzt meinen Widerspruchsbescheid (natürlich negativ) erhalten.</p>
<p>Nach der Bestätigung durch den Rechtsschutz habe ich heute meinen Anwalt mit der Klage vor dem Sozialgericht beauftragt. Zielsetzung: Rückkehr in die PKV oder Schadenersatz für den Verlust der Altersrückstellungen bei der PKV bzw. Übernahme der großen Anwartschaftversicherung durch die GKV.</p>
<p>Gerne kann ich meinen Anwalt über die Idee einer Sammelklage informieren. Wer hat Interesse?</p>
<p>Viele Grüße<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25487</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25487</guid>
<pubDate>Wed, 27 May 2009 11:43:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Peter</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Jens,</p>
<p>vielen Dank für deine Antwort. So etwas ähnliches hatte mir mein Anwalt auch mitgeteilt, und empfohlen, bei der gesetzlichen KK, der ich ja notgedrungen beitreten musste,<br />
Widerspruch dagegen einzulegen, und gleichzeitig die Aussetzung bis zur Klärung vor dem Bundesverfassungs-gericht zu beantragen.</p>
<p>Wir bleiben gespannt.</p>
<p><br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25486</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25486</guid>
<pubDate>Tue, 26 May 2009 08:47:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Bernd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -&gt; Angestellt, Pflicht zur GKV? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo ihr Mitleidenden <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
<p>Dies Woche bekam ich einen Brief vom Gericht, in dem mir mitgeteilt wird, dass &quot;<em>... zu der hier streitigen Frage mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind.</em>&quot;</p>
<p>Gleichzeitig wurde ich gebeten, bis zur Entscheidung das Verfahren ruhen zu lasse. Werde ich auch so machen.</p>
<p>Also: Es kann dauern! <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/frown.png" alt=":-(" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25485</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=25485</guid>
<pubDate>Mon, 25 May 2009 00:07:00 +0000</pubDate>
<category>Private Krankenversicherungen</category><dc:creator>Jens</dc:creator>
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