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<title>Krankenkassen-Forum - vielen Dank!</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>vielen Dank! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für alle Antworten. Schade, dass man da nichts machen kann.</p>
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<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:17:23 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>charliiii</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Pflichte RHW bei : Die SozialversPflicht ist am Arbeitsort aufgehängt, nicht am Wohnsitz. D.h. solange Du in D arbeitetest, bist Du auch hier versicherungspflichtig. Auch wenn Du in Timbuktu wohnst ...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 17:35:57 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>MarcoOF</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
die EU-Regelungen sind da sehr eindeutig: Für Berufstätige gilt immer das Beitrags- und Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet:<br />
mit allen Folgen (z.B. Beitragshöhe und -zahlung).</p>
<p>Falls die Möglichkeit besteht, in eine ausländische Filiale zu  wechseln,sollte man sich hier über die Auswirkungen erkundigen:<br />
 http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/ArbeitenAusland.htm</p>
<p>Gruß<br />
RHW</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 17:12:37 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Falls Du von einem ausländischen Arbeitgeber in die BRD <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/5.html">eingestrahlt </a> worden bist, hättest Du in hiesigem Arbeitsverhältnis keine Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Andernfalls wärst Du aus der Versicherungspflicht erst befreit, wenn Du Wohnsitz <strong>und</strong> gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegst und darüber die Kasse beweiskräftig informierst. Wer <strong>nur</strong> den gewöhnlichen Aufenthalt zeitweilig verlegt, hat die Berechtigung seine Krankenversicherung für rund <strong>43</strong>€ in Anwartschaft weiter zu führen. Die Privaten erheben hierfür zwischen 1€ und branchendurchschnittlich 20% des letzten Zahlbeitrages plus Pflegeversicherung. </p>
<p>Quintessenz: ob nun reell im Ausland beschäftigt, als Rentner im warmen Süden vor hohen deutschen Kosten flüchtig oder wie seit heute zahlreiche Anfragen belegen einfach nicht gewillt die aktuelle <strong>GEZ-Gebühr </strong>für die einfache PC-Nutzung um saftige <strong>200%</strong> erhöht als sogenannte <a href="http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/">HAUSHALTSABGABE</a> zu zahlen, lohnt es sich allemal frühzeitig über einen Wohnsitz im Ausland nachzudenken, denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste ..  </p>
<p>Fragen? joachimroehl@web.de</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 14:08:37 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
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<title>Hauptwohnsitz Ausland - Versicherungspflicht?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich werde demnächst meinen Hauptwohnsitz ins europäische Ausland verlegen, aber eine Zeit noch in Deutschland abhängig beschäftigt sein. Im Ausland bin ich krankenversichert (steuerfinanziert), in Deutschland, wo ich noch arbeit, zahle ich weiter in die Krankenversicherung ein. Somit haben ich 2 Versicherungen. <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/frown.png" alt=":-(" />  Gibt es eine Möglichkeit, dass ich mich in Deutschland abmelden kann?</p>
<p>Danke!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=42310</link>
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<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 12:15:45 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>charliiii</dc:creator>
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