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<title>Krankenkassen-Forum - Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>für mitteilungswütige Mitleser - ich bin wieder im Dienst, trotzdem keine Mitteilung an Hamburg notwendig, aber wenn Ihr meint dann bitte Tag und Uhrzeit nicht vergessen !!!<br />
Czauderna</p>
</blockquote><p>
@czauderna<br />
Ich war schon ganz gespannt, was nach Deinem Urlaub unter Deiner Antwort steht und habe laut gelacht. Schönen Start in die Arbeitswoche (aber hoffentlich erst morgen!)<br />
MfG<br />
ratte1</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 01 Aug 2010 20:33:08 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>ratte1</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wie oft wurde seitens der Kasse seit 2006 die Familienversicherung überprüft ??<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 16:09:57 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Frage-Ergänzung: Bei uns bahnt sich ein ähnliches Thema heraus, es geht dabei aber nicht so sehr um Tilgung (wußte gar nicht dass das abziehbar ist, für diesen heißen Tipp schon einmal Danke) sondern Disagien usw. Jedenfalls übersteigt das Einkommen nach V&amp;V dieses oder nächstes Jahr die Schwelle.</p>
<p>Die Frage: Wie hoch fällt der Beitrag aus wenn man die Fam.Vers. verlassen muss? Gleich der zum Beispiel für Selbständige gültige Mindestsatz (fast 300€/Monat) oder geringer? Danke für eine Info</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 13:54:13 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Besucher</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, hier ist ein Fehler aufgetreten. Fakt ist, das die Tilgung 5 Jahre und die Zinsen immer absetzbar sind. Die Entscheidung der Kasse ist deshalb korrekt. <br />
Vielen Dank für die Hinweise.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 03:50:21 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
die Familienversicherung ist in § 10 SGB V geregelt. Das Gesamteinkommen ist nach § 16 SGB IV definiert als &quot;Einkünfte im Sinne des Steuerrechts&quot;. Das bedeutet, für die Kasse sind alle steuerrechtlichen Regelungen maßgebend und verbindlich.<br />
Die Kasse hat hier keinen Spielraum.</p>
<p>Welche Einkünfte wiesen die Steuerbescheide in der Vergangenheit auf? Was hat sich jetzt geändert? Welche Angaben wurden im jährlichen familienversicherungs-Fragebogen der Kasse gemacht?<br />
Besteht eine Ehe mit Zugewinngemeinschaft?  Gehört die Immobilie zum gemeinsamen Vermögen?</p>
<p>Gruß<br />
RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=42681</link>
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<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 19:58:10 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
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<title>Rückwirkende Beendigung der Familienversicherung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Gemeinsamen Rd. 08j, Punkt 2.1.3 können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch die mit dieser Einkunftsart verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeit veranlasst sind. Dazu gehören u.a. Geldbeschaffungskosten für Haussanierungen. Lt. meinem Steuerberater geht das aber nur für 5 Jahre, obwohl die Zinsaufwendungen wesentlich länger anfallen. Die Zinsen können lt. Steuerrecht nicht abgesetzt werden, was so ausgelegt wird, als wenn diese Beträge zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.</p>
<p>Durch diesen Umstand hat meine Ehefrau jetzt die Grenzwerte überschritten, die für die Familienversicherung gelten. Meine Kasse hat die Familienversicherung jetzt per 31.07.2006 beendet und eine freiwillige Versicherung ab 01.08.2006 angeboten.</p>
<p>Folgende Fragen.<br />
1.) Ist die Verhaltensweise der Kasse im Hinblick auf die Kosten für die Geldbeschaffungskosten richtig?<br />
2.) Gibt es nicht die Möglichkeit, dass die Familienversicherung<br />
erst mit dem Tage endet, an dem die Besonderheiten (das wäre hier der Januar 2010) bekannt geworden sind?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=42677</link>
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<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 11:05:14 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
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