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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Es lohnt sich ggf. bei verschiedenen großen Krankenkassen (z.B. Barmer, DAK, TK, AOK) nachzufragen. Da vorher eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, werden z.T. Ausnahmen gemacht. Am besten mit einem Beitragsexperten oder Vertriebsmitarbeiter sprechen und sich die Aussage schriftlich geben lassen.</p>
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<pubDate>Fri, 28 Sep 2007 15:59:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RW</dc:creator>
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<title>Re: Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo toco,</p>
<p>leider haben die Kassen Recht:</p>
<p>Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 18.03.1999 (B 12 KR 12/98 R) festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht verpflichtet sind, Beamtinnen im Erziehungsurlaub in der Familienversicherung des Ehegatten aufzunehmen. </p>
<p>Beamte sind während des Erziehungsurlaubs nicht nach § 10 SGB V familienversichert. </p>
<p>Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht die Familienversicherung jedoch während die sich an den Erziehungsurlaub anschließende Beurlaubung ohne Dienstbezüge (u.a. gem. § 79 a BBG) – Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 28.01.1997.<br />
</p>
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<pubDate>Wed, 12 Sep 2007 08:44:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Targot</dc:creator>
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<title>Familienversicherung während Elternzeit, freiwillig gesetzlich versichert</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
folgende Frage: Meine Frau ist Beamtin, aber freiwillig gesetzlich versichert. Sie ist Beihilfeberechtigt. <br />
Ich bin gesetzlich krankenversichert. <br />
Sie nimmt nun nach Geburt unserer Tochter Elternzeit ohne Dienstbezüge. Meine Anfrage bei ihrer als auch bei meiner Krankenkasse ergab jeweils, dass es nicht möglich ist, sie bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen und sie einen Mindestsatz von ca.120Euro pro Monat zu zahlen hätte.<br />
Die Begründung war bei ihrer Krankenkasse ihre &quot;Beihilfeberechtigung&quot;, bei meiner, dass ihr Arbeitsverhältnis ja nur ruhen würde. <br />
So richtig überzeugend klang es jeweils nicht! <br />
Gibts eine Möglichkeit der Familienversicherung oder waren die Kassenauskünfte prinzipiell richtig?<br />
Vielen Dank für Antworten oder links zum Nachlesen, toco</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4280</link>
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<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 20:29:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>toco</dc:creator>
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