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<title>Krankenkassen-Forum - Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Zu Punkt 3<br />
Es gibt bereits ein Urteil unter Az.1 BvR 1660/08<br />
Klare Aussage ist, dass dieses Urteil rechtskräftig ist.<br />
Leider halten sich die betroffenden Krankenkassen noch zurück und verweisen darauf, dass sie vom Urteil überrascht worden sind und zur Zeit beratschlagen, wie sie vorgehen wollen. M.E. sollte jeder sofort - falls noch nicht geschehen - Widerspruch einlegen und/oder weitere Zahlungen aufgrund des Urteils reduzieren.</p>
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<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 14:13:53 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>mseuropa</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bei der Verjährung ist die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages maßgebend.</p>
<p>Maßgebend für die Fälligkeit ist die Satzung zu dem jeweiligen Zeitpunkt. Bei den meisten Krankenkassen ist es der 15. des Folgemonats (laut Gesetz der spätest mögliche Termin).</p>
<p>Danach wäre der Dezemberbeitrag 2004 erst im Januar 2005 fällig gewesen und wäre daher noch nicht verjährt.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43510</link>
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<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 18:37:28 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
DANKE für Ihre Auskunft. Somit müssen wir also zahlen.</p>
<p>Darf ich bitte noch eine Frage bzgl. der Verjährung nachschieben?<br />
Was sind nach der Verjährungsregelung Beiträge, &quot;die fällig geworden sind&quot;.<br />
Geht es bei der Verjährung um den Zahlungstermin oder den Monat auf den sich der Beitrag bezieht?<br />
Hier mein konkreter Fall:<br />
Auszahlung Direktversicherung Jan. 2004. Die BKK verzichtet wegen der Verjährung auf die Beiträge für die Monate Febr. 2004 bis einschließlich November 2005. Warum gehört nicht auch der Dezember 2005 dazu?<br />
Vielen Dank bereits jetzt!<br />
E.Elsner</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43509</link>
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<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 18:07:08 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Elsner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, danke für die Beiträge. Wie ich feststellen kann hat es keinen Sinn dagegen vorzugehen.Aber trotzdem empfinde ich es als Abzocke.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43478</link>
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<pubDate>Mon, 01 Nov 2010 11:08:34 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>hoppel</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die Verjährung bezieht sich immer auf die Fälligkeit des jeweiligen Monatsbeitrages. Für &quot;gesamte Vorgänge&quot; gibt es keine Verjährung.</p>
<p>Nach der gesetzlichen Aufteilung auf 10 Jahre wird lediglich eine beitragspflichtige Einnahme errechnet. Für diese Einnahme gelten die jeweils aktuellen Beitragsregelungen (z.B. Beitragssatz). </p>
<p>Mit dem Tode endet die Beitragspflicht.</p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43470</link>
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<pubDate>Sat, 30 Oct 2010 15:57:55 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hier die Daten zu meinem Fall:<br />
Auszahlung Jan. 2004<br />
Info der BKK über den Lebensversicherer ebenfalls Jan. 2004.<br />
Forderung der BKK Sommer 2010.</p>
<p>Meine Fragen zielen auf:<br />
1. Verjährung des gesamten Vorgangs oder nur anteiliger Monatsbeiträge?<br />
2. Sind die Monatsbeiträge gleichbleibend bezogen auf den Auszahlungsmonat, oder werden sie den jeweiligen Prozentsätzen der GKV angepasst?</p>
<p>Besten Dank bereits jetzt!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43469</link>
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<pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:09:37 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Erika Elsner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>die gesetzliche Regelung ergibt sich aus </p>
<p><a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__229.html">§ 229 SGB V</a></p>
<p>-&gt; 1. Absatz letzter Satz</p>
<p>Einzelheiten ergeben sich aus:</p>
<p><a href="http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versorgungsbezuege/kvdr2009_30122008.pdf">Rundschreiben für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)</a></p>
<p>Seite 87:</p>
<p><strong>Bei Direktversicherungen kann es vorkommen, dass wegen der im Versicherungsvertrag genannten Altersgrenze die Kapitalleistung bereits fließt, der Versicherte aber noch weiterhin beschäftigt ist. Auch in diesen Fällen beginnt der Zehn-Jahres-Zeitraum mit dem Ersten des auf die Auszahlung des Kapitalbetrages folgenden Kalendermonats. Soweit in dieser Zeit ein Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird, in der das Arbeitsentgelt des Versicherten über der Beitragsbe-messungsgrenze liegt, fallen aus der Kapitalleistung zunächst keine Beiträge an; der Zehn-Jahres-Zeitraum wird dadurch nicht verändert.<br />
Sollte der Versorgungsempfänger vor Ablauf von zehn Jahren versterben, endet auch die Beitragspflicht. In diesen Fäl-len kann für die Hinterbliebenen eine eigene Beitragspflicht nur dann entstehen, wenn sie als Hinterbliebenenversorgung einen eigenen Kapitalbetrag beanspruchen können.</strong></p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43466</link>
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<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 17:26:07 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben auch so einen Fall. Auszahlung der Direktversicherung im Januar 2004. Der Lebensversicherer hat die KK gleichzeitig informiert. Jetzt nach mehr als sechs Jahren fordert die KK die Nachzahlung.<br />
Greift hier die Verjährungsfrist des Sozialgesetzbuches auf den gesamten Titel oder auf die monatlichen Raten?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43465</link>
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<pubDate>Fri, 29 Oct 2010 17:20:15 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Erika Elsner</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>zu 1) kennst Du weitere Kassen, die es nicht in der Satzung vorsehen?<br />
 <a href="http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-richter-schraenken-beitragspflicht-fuer-rentner-ein_aid_562537.html">zu 3)</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43459</link>
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<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 19:35:08 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>unbeachtet der grundsätzlichen Beitragspflicht bin ich der Meinung, dass zumindest ein Teil der Beiträge (für 2005) bereits verjährt ist. </p>
<p>Zum anderen würde mich interessieren, wann die DAK von der Auszahlung erfahren hat???</p>
<p>Gruß<br />
GKVler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43458</link>
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<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 18:30:29 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>GKVler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>1. Es gibt Krankenkassen, die keinen Zusatzbeitrag nehmen.</p>
<p>2. Die Beiträge sollen bestimmt für eine Lebensversicherung entrichtet werden, die seinerzeit durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen wurde. Die Beitragspflicht ist ok., der Zeitraum auch.</p>
<p>3. Falls ein Teil der Beiträge (z.B. nach dem Ende der Beschäftigung) entrichtet wurden, dann macht ein BVG-Urteil in kürze Hoffnung darauf, das nur ein anteilmäßiger Teil der Versicherung beitragspflichtig wird.</p>
<p>Die DAK hat m.E. richtig entschieden. In Anbetracht dessen, dass die DAK Mitarbeiter in diesem Jahr wohl kein Weihnachtsgeld erhalten werden, sollten die DAK-Mitglieder, die die Kasse duch hohe Ausgaben in diese Lage gebracht haben, ein wenig solidarischer sein. Nur meckern paßt da nicht.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43456</link>
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<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 17:24:53 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Gast aus Norddeutschland</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenbeitrag für alte ausgezahlte Lebensversicherung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich bin seit kurzem Rentner. Nun fordert meine Krankenkasse (DAK) Beiträge für eine Lebensversicherung die 2005 ausgezahlt wurde.Begründung: Nach ende der Versicherung müssen noch 10 Jahre Beiträge gezahlt werden.Lt. tel. Aussage der Kasse muß der Beitrag aber nur ab der Zeit wo man Rentner wird bezahlt werden.<br />
Das kann ich nicht nachvollziehen.<br />
Ausserdem nun noch diese Zahlung von rd.20 € menatlich für 4 Jahre. D.h. fast 1000 € zahlen. Es soll wohl lt.Gesetz so sein. <br />
Hat auch noch jemand diese Erfahrung gemacht? Würde mich über aussagefähige Infos ob das wirklich rechtens ist freuen. Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=43455</link>
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<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 15:40:11 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>hoppel</dc:creator>
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