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<title>Krankenkassen-Forum - Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ?</title>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frm</link>
<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>die Regelungen - maßgeblich für alle Kassen - finden sich <a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2014-12-10_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_sechste_Aenderung.pdf">hier</a> und <a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2015-12-18_Katalog_Beitragseinnahmen_Stand_17112015.pdf">hier</a></p>
<p>da findet sich zu Mieteinnahmen folgendes:</p>
<p>&quot;Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Einnahmen aus <br />
Kapitalvermögen sind den beitragspflichtigen Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten zuzurechnen. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. <br />
Als Werbungskosten ist bei Einnahmen aus Kapitalvermögen ein Betrag von 51 Euro pro Kalenderjahr zu berücksichtigen, sofern keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden.&quot;</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=49135</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=49135</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 17:58:25 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>GKVler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo an Alle, mich beschäftigt folgende Frage:</p>
<p>bei einem <span style="color:#900;">Sonstigen freiwillig Versicherten Rentner</span> (ledig, kinderlos) in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge z.B. wie folgt berechnet.</p>
<p>ca. 16 % aus Bruttorente  + 2% Pflege... aus Bruttorente</p>
<p>ca. <strong>15% aus Miet-</strong> oder Kapitaleinnahmen + 2 % Pflege</p>
<p>Mich würde interessieren, wie Mieteinnahmen hierbei zu bewerten sind.</p>
<p>Wenn der Versicherte z.B. im Jahr 2.000 Miete einnimmt, jedoch für die Finanzierung der vermiet. Wohnung <span style="color:#99f;">Schuldzinsen </span>1800 Eur pro Jahr tilgen muss,und eine steuerrechtliche <span style="color:#99f;">Abschreibung </span>von minus 600 Euro pro Jahr hinzukommt, dann errechnet das Finanzamt <strong>negative Mieteinkünfte von -400 Euro</strong>, somit hieraus keinerlei Steuer zu zahlen</p>
<p><br />
Errechnet nun die Krankenkasse den Beitrag ebenfalls aus den -400 Euro , somit <strong>kein </strong>Beitrag aus den Mieteinnahmen,<br />
oder gar aus den <strong>kompletten 2.000</strong> obwohl der Versicherte nicht wirklich einen Reinertrag aus der Miete hat</p>
<p>- bei 4 Kassen angefragt,4 verschiedene Antworten,<br />
für die einen ist es klar, dass der Beitrag aus der vollen Mieteinnahme berechnet wird,<br />
bei der anderen ist ganz klar, dass laut der Darstellung des Finanzamts <span style="color:#900;">keine Beiträge aus der Miete </span>zu zahlen sind, da keine positive Mieteinnahme...</p>
<p><br />
gibt es hierzu eine unmissverständliche <strong>gesetzliche </strong>Regelung?</p>
<p>oder weiss jemand eindeutig Bescheid?</p>
<p><br />
Vielen Herzlichen DANK im Voraus.</p>
<p><img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
</blockquote>]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=49134</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=49134</guid>
<pubDate>Wed, 13 Jan 2016 16:20:56 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Werner Antony</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>evtl. Nachfrage an RHW   </p>
<p>1. sehe ich dies richtig, dass z.B. bei <strong>Zinseinnahmen </strong>nicht der Steuerfreibetrag von 801 Eur abgezogen wird, sondern lediglich 51 Sparerpauschbetrag - so dass alle Zinseinnahmen <strong>über diesen 51 für den Beitrag </strong>herangezogen werden?</p>
<p><br />
2. wie verhält es sich, wenn der Versicherte zur gesetzl. EU-Rente <br />
zusätzlich aus einer <strong>privaten Rentenversicherung mtl. 380 Eur</strong> EU-Rente  erhält?</p>
<p> - steuerlich würden nur <strong>ca. 23% Ertragsanteil </strong>zu den Einkünften zählen,<br />
da diese priv.Rente auf das 52.te Lebensjahr begrenzt ist</p>
<p> - würde der Krank.Kassenbeitrag hier aus der <strong>vollen Summe </strong>berechnet oder nur aus diesen 23%?</p>
<p><img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44308</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44308</guid>
<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 09:15:17 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>vielen Herzlichen Dank, für die klaren Infos</p>
<p>haben mich bezügl. meiner Fragestellung ein grosses Stück weiter gebracht</p>
<p><strong>Danke - Danke - Danke</strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44291</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44291</guid>
<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 10:39:51 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ja, das Ganze ist sehr verwirrend.</p>
<p>Ich versuche es mal zu entwirren:<br />
Bei freiwilligen Mitgliedern ist für die Beitragsberechnung § 240 SGB V maßgebend. Danach legt der &quot;Spitzenverband Bund&quot; für alle Krankenkassen verbindlich fest, welche Einnahmen beitragspflichtig sind. Das hat er hier getan:<br />
<a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/2010-02-07_Einheitliche_Grunds%c3%a4tze__Beitragszahler_12521.pdf">Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung</a><br />
Dazu gibt es als Anlage eine alphabetische Auflistung der Einnahmen und deren Beurteilung (&quot;Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Beurteilung&quot;). Grds. sind alle Einnahmen beitragspflichtig, wenn es nicht einen konkreten Grund für eine abweichende Auffassung gibt (z.B. BSG-Urteil).<br />
Unter &quot;Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus&quot; ist dort &quot;beitragspflichtig angegeben mit Hinweis auf § 3 Abs. 1,<br />
§ 5 Abs. 2 Satz 2 u.3 der &quot;Einheitlichen Grundsätze&quot;.  </p>
<p>Das bedeutet, dass bei Mieteinnahmen 1/12 des Wertes unter &quot;<strong>Einkünfte</strong> aus Vermietung und Verpachtung&quot; auf dem letzten Steuerbescheid zugrunde zu legen ist. </p>
<p>Bei Zinsen ist in der alphabetischen Liste &quot;beitragspflichtig angegeben mit Hinweis auf § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 3 Satz 1 der &quot;Einheitlichen Grundsätze&quot;.  Für Zinsen sind danach 1/12 des Jahreswertes anzusetzen.</p>
<p>Das <strong>Gesamteinkommen</strong> nach § 16 SGB IV spielt nur bei der Prüfung der Familienversicherung nach § 10 SGB V in der Krankenversicherung eine Rolle. Nur in diesem Zusammenhang sind die Einkünfte laut Steuerbescheid <strong>alleine</strong> maßgebend. Sonderausgaben, Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen vermindern das <strong>&quot;zu versteuernde Einkommen&quot;, </strong>ändern aber nichts an der Höhe der &quot;<strong>Einkünfte</strong>&quot;. </p>
<p>Gruß</p>
<p>RHW</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44287</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44287</guid>
<pubDate>Sat, 29 Jan 2011 05:48:59 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>RHW</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
Grundlage für die Beitragsberechnung bildet die gemeinsame Vorschrift für alle Kassen, gültig ab 01.01.2009. Danach werden alle Einnnahmen, unabhängig von Ihrer steuerlichen Behandlung, zugrunde gelegt. Bezogen auf die Kapitalerträge heisst das, Bruttoeinnahmen ohne Berücksichtigung des Freibetrages.<br />
Um es einmal an einem Beispiel zu verdeutlichen, bereits wenige Euro Kapitalerträge im Jahr können beitragspflichtig werden.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44272</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44272</guid>
<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 18:44:18 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ich habe folgendende Regeleung gefunden:</p>
<p>§ 16 SGB IV Gesamteinkommen<br />
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des <strong>Einkommensteuerrechts</strong>; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. </p>
<p>demnach gingen ja sämtliche Abschreibungen vom ursprünglichen Einkommen weg, Sonderausgaben, Behindertenpauschbetrag, ..., so dass am Ende der Kassenbeitrag nicht mal aus der ursprünglichen Brutto-Rente errechnet würde, sondern nur aus dem was übrigbleibt, nachdem sämtliche Ausgaben, Pauschbeträge usw. abgezogen sind</p>
<p>- oder seh ich dies total falsch ?   <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/neutral.png" alt=":-|" /> </p>
<p><br />
wo finde ich die weiter oben angeführten <strong>Vorschriften</strong>?<br />
<span style="font-size:smaller;">Hallo, ich zitiere mal aus den gemeinsamen Vorschriften zur Beitragsbemssung, gültig seit 01.01.2009 -<br />
&quot;(3) Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2 ist ein Fragebogen zu . . . </span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44268</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44268</guid>
<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 09:24:39 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>wie wäre das Ganze dann bei jährlichen <strong>Zinseinnahmen </strong>zu sehen</p>
<p>z.B. der Versicherte hat Zinseinkünfte von 1000 Euro im Jahr, das Finanzamt rechnet jedoch <strong>801 Steuerfreibetrag </strong>dagegen, so dass der Versicherte im <strong>Steuerbescheid </strong>nur noch Kapitaleinkünfte von 199.- zu versteuern hat.</p>
<p>Richtet sich in diesem Fall die Kasse nach den 1200 pro Jahr, oder lediglich nach den <strong>199</strong>, somit pro Monat nur 16,58 zusätzliches Einkommen?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44267</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44267</guid>
<pubDate>Wed, 26 Jan 2011 09:14:45 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich zitiere mal aus den gemeinsamen Vorschriften zur Beitragsbemssung, gültig seit 01.01.2009  -<br />
&quot;(3) Für die Feststellung nach Absatz 1 und für die Überprüfung nach Absatz 2<br />
ist ein Fragebogen zu verwenden, der mindestens die in Anlage 1 aufgeführten<br />
Inhalte berücksichtigt. Die Krankenkasse entscheidet grundsätzlich nach<br />
pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts, welche Beweismittel<br />
(Nachweise) sie für erforderlich hält. Der Nachweis ist immer zu führen für Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />
über den aktuellen Einkommensteuerbescheid, sofern eine Veranlagung zur<br />
Einkommensteuer bereits erfolgt ist,<br />
......<br />
Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweise<br />
auf Verlangen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die<br />
Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden,<br />
unverzüglich mitzuteilen. Nachgewiesene Änderungen in den Verhältnissen, die<br />
für die Beitragsbemessung erheblich sind, werden vom Zeitpunkt der Änderung<br />
an wirksam................Ende Zitat<br />
Auch was die Einkünfteanrechnung zur Frage der Familienversicherung angeht, sehe ich es so, dass wenn der Steuerbescheid keine mtl. Einkünfte über 365,00 € hergibt, dass die Familienversicherung besteht bzw. bestehen bleibt.<br />
Nur meist ist es solchen Fragen so, dass es (noch) keinen aktuellen Einkommensteuerbescheid gibt undwird die Kasse eben andere Nachweise verlangen und sich danach richten, und das darf sie bzw. muss sie sogar tun.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44266</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44266</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 20:06:30 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>vielen Dank</strong> für die Meldung</p>
<p>hierzu habe ich jedoch einge genau gegenteilige Meinung von einer gesetzl. Kasse:   Abschreibung und Schuldzinsen wären für die Beitragsberechnung vollkommen nebensächlich</p>
<p>der Beitrag würde aus den <strong>vollen </strong>Mieteinnahmen errechnet, selbst wenn Finanzamt <strong>negative </strong>Mieteinkünfte bestätigt...</p>
<p><br />
gibt es hierzu eine Gesetzesgrundlage, ein Urteil oder Ähnliches..?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44262</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44262</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 13:28:12 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
für die Kasse genügt eine schriftliche Erklärung und ggf. der betreffende Einkommensteuerbescheid und wenn da keine Plus-Einnahmen aus Miete vorhanden sind, werden auch keine beitragspflichtig. Unterschiedliche Einkommensarten können aber nicht gegeneinander aufgerechnet werden.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44261</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44261</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 11:55:29 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Mieteinnahmen sonst.freiwill. gesetzl.Versicherte ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo an Alle, mich beschäftigt folgende Frage:</p>
<p>bei einem <span style="color:#900;">Sonstigen freiwillig Versicherten Rentner</span> (ledig, kinderlos) in der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge z.B. wie folgt berechnet.</p>
<p>ca. 16 % aus Bruttorente  + 2% Pflege... aus Bruttorente</p>
<p>ca. <strong>15% aus Miet-</strong> oder Kapitaleinnahmen + 2 % Pflege</p>
<p>Mich würde interessieren, wie Mieteinnahmen hierbei zu bewerten sind.</p>
<p>Wenn der Versicherte z.B. im Jahr 2.000 Miete einnimmt, jedoch für die Finanzierung der vermiet. Wohnung <span style="color:#99f;">Schuldzinsen </span>1800 Eur pro Jahr tilgen muss,und eine steuerrechtliche <span style="color:#99f;">Abschreibung </span>von minus 600 Euro pro Jahr hinzukommt, dann errechnet das Finanzamt <strong>negative Mieteinkünfte von -400 Euro</strong>, somit hieraus keinerlei Steuer zu zahlen</p>
<p><br />
Errechnet nun die Krankenkasse den Beitrag ebenfalls aus den -400 Euro , somit <strong>kein </strong>Beitrag aus den Mieteinnahmen,<br />
oder gar aus den <strong>kompletten 2.000</strong> obwohl der Versicherte nicht wirklich einen Reinertrag aus der Miete hat</p>
<p>- bei 4 Kassen angefragt,4 verschiedene Antworten,<br />
für die einen ist es klar, dass der Beitrag aus der vollen Mieteinnahme berechnet wird,<br />
bei der anderen ist ganz klar, dass laut der Darstellung des Finanzamts <span style="color:#900;">keine Beiträge aus der Miete </span>zu zahlen sind, da keine positive Mieteinnahme...</p>
<p><br />
gibt es hierzu eine unmissverständliche <strong>gesetzliche </strong>Regelung?</p>
<p>oder weiss jemand eindeutig Bescheid?</p>
<p><br />
Vielen Herzlichen DANK im Voraus.</p>
<p><img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44260</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44260</guid>
<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 11:11:29 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Fischer C.</dc:creator>
</item>
</channel>
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