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<title>Krankenkassen-Forum - Krankenversicherung Nachzahlung</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Du musst nicht nachzahlen, wenn Du nach einer Unterbrechung im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft(Arbeitnehmer, Alg2) die Kasse innerhalb von 14Tagen nach Eintritt der Pflichtmitgliedschaft neu wählst (Einschreiben+Rückschein)<br />
Du teilst mit dem Mitgliedsantrag die Unterbrechung und dass §5 Abs. 5a oder 5 SGB5 nicht zutrifft, mit.<br />
Nun fragt die neue andere Kasse bei der Rentenversicherung an und stellt eine andere, vorhergehende Kasse und die Unterbrechung fest.<br />
Nun bist Du nach §5 Abs. 1 Nr. 1-12 wieder versichert und die alte Sache ist &quot;geheilt&quot;.<br />
§5 Abs. 1 Nr.13 hat sich erledigt, dafür wäre die letzte Kasse zuständig.(Pflichtversicherung per Gesetz, wenn keine andere Absicherung im Krankheitsfall.)<br />
Ich war seit 2007 nicht mehr versichert und habe problemlos und ohne Nachzahlung neu gewählt.</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=45729</link>
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<pubDate>Sun, 11 Dec 2011 23:12:27 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>bücki</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich denke auch, dass es hier auf keinen Fall zu einer &quot;Nachversicherung&quot; sprich Nachzahlung kommen wird.<br />
Wenn bisher der &quot;internationale Krankenschein&quot; ausreichte, dann bestand im französischen Sozialversicherungssystem eine Anspruchsberechtigung - ich glaube nicht, dass die dort zahlen wenn es keinen Anspruch gäben würde.<br />
Interessant ist demnach die Frage - warum wird nach zwei Jahren dieser Anspruch in Frankreich beendet ??<br />
Schlussfolgerung meinerseits - bei Vorlage des Nachweises der Versicherungszeit in Frankreich ist der nahtlose Übergang (Zugang)<br />
zur GKV in Deutschland als freiwilliges Mitglied möglich.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44431</link>
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<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 11:23:49 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>*kopfschüttel</p>
<p>manche wissen es eben &quot;besser&quot;. Ich gehe erstmal davon aus, dass wenn der Frager schreibt &quot;war versichert&quot;, dass sie auch versichert war.</p>
<p><br />
PS: Frankreich liegt im Westen von Deutschland aus gesehen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44430</link>
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<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 09:25:56 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>MissX</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><em>Das ist die graue Theorie, in der Praxis sind mir allein schon mehrere Dutzend EU-Ausländer insbesondere aus Süd- und Südosteuropa bekannt, die mit ihrer internationalen Schippkarte beim Arzt in akuten Fällen kostenlose Behandlung erhalten, aber bei genauerem Hinsehen, dann auch schon längere Zeit keine Beitragszeiten im Heimatland belegen können ... kommen hiesige Kassen dahinter wirds meist eng und dann kommen Fragen wie die von Hans Ludiwig. </em></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 09:18:27 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>oder wir lesen erstmal richtig was der Frager schreibt und klären die Angaben: </p>
<p>&quot;Nun will Sie einer öffentlichen Versicherung beitreten.&quot;</p>
<p>SIE WILL ALSO IN DIE GESETZLICHE KRANKENVERICHERUNG?   </p>
<p>&quot;sie war ja schließlich die 2 Jahre über die internationale Versicherungskarte versichert?&quot;.</p>
<p>DAS WÜRDE BEDEUTEN </p>
<p>1. sie war in Frankreich ordentlich versichert<br />
2. sie hätte somit einen ausreichenden Krankenvericherungsschutz und müsste nichts nachzahlen</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 08:23:59 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>MissX</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Sie lebt hierzulande ohne Beschäftigung allein von Luft und Liebe? Dann gibt es vier mögliche Lösungswege:</p>
<p>a) in der GKV nachzahlen ab Wohnsitznahme BRD monatlich rund <a href="http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitraege-fuer-sonstige-freiwillig-versicherte-2011/256000">148€</a> plus 5% Zinsen gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html">§24 SGB IV</a><br />
b) mit dreißig bei einer PKV vergleichbare Beiträge plus fünf Monate als einmalige Nachzahlung siehe <a href="http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html">hier</a> <br />
c) sie folgt diesem <a href="index.php?id=43016" class="internal">Hinweis</a> und zahlt überhaupt nichts nach oder <br />
d) wechselt ganz schnell über den Rhein </p>
<p>Fragen? joachimroehl@web.de</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44424</link>
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<pubDate>Fri, 18 Feb 2011 04:52:30 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Joachim Röhl</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenversicherung Nachzahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>sorry eine Korrektur: sie kommt aus Frankreich und wohnt natürlich seit 2 Jahren in Deutschland.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44423</link>
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<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 21:28:42 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Hans Ludiwig</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenversicherung Nachzahlung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Eine Freundin von mir aus Frankreich wohnt seit knapp 2 Jahren in Frankreich. Nun will Sie einer öffentlichen Versicherung beitreten. Dabei wurde Ihr gesagt, Sie müsse die 2 Jahre nachzahlen. Ist dies rechtens, sie war ja schließlich die 2 Jahre über die internationale Versicherungskarte versichert?  Oder was kann man tun? Vielen Dank für Ihre Hilfe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=44422</link>
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<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 21:24:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Hans Ludiwig</dc:creator>
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