<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Krankenkassen-Forum - Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich?</title>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frm</link>
<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Pepe !!!!<br />
Diese schnippe Antwort &quot;wer der Solidargemeinschaft einmal den Rücken kehrt ... &quot; habe ich oft genug bekommen und kann sie nicht mehr hören.<br />
Lieben Gruß<br />
Rainer</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4477</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4477</guid>
<pubDate>Sat, 28 Jul 2007 09:18:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>pepe12</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Rechnen wir mal...<br />
49 Jahre / angenommener Beginn der Erwerbstätigkeit mit 17</p>
<p>Beginn Erwerbstätigkeit = 1975<br />
Beginn 2. Hälfte Erwerbstätigkeit 1991</p>
<p>Für KVdR-Versicherungspflicht hättest Du seit 1991 gut 14 Jahre gesetzlich versichert sein müssen. Da Du ja von den letzten 16 Jahren (= 2. Hälfte) 6 Jahre privat versichert warst, wird das definitiv  nichts mit der Rückkehr in die gesetzliche KV.</p>
<p>Du hast Dir die private ausgesucht - und auch vor 6 Jahren wurde schon allerorten vor den Konsequenzen des Wechsels in die private gewarnt.</p>
<p>Du wirst in der Privaten bleiben müssen - und das ist auch gut so. Du hast die Solidargemeinschaft (ich denke mal aus rein egoistischen Interessen) verlassen und darfst jetzt bei der (ach so tollen, hochgelobten und viel besseren) Privatkrankenversicherung bleiben. <br />
(Frühzeitiges Nachdenken erspart späteren Ärger)</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4478</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4478</guid>
<pubDate>Tue, 24 Jul 2007 02:49:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Jon Dohnson</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Immerhin war er vorher 27 Jahre in der GKV. Vielleicht länger als Elgin. Gruß pepe12</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4476</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4476</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 20:52:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>pepe12</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Recht so! </p>
<p>Erst der GKV egoistisch den Rücken kehren in Zeiten, wo sie sich nicht &quot;rentiert&quot; - und anschließend wegen einer Verschlechterung der individuellen Umstände Solidarität von teils jahrzehntelang treuen GKV-Beitragszahlern einfordern. So nicht!</p>
<p>Gruß<br />
Elgin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4475</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4475</guid>
<pubDate>Mon, 23 Jul 2007 18:58:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Elgin Fischbach</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>da scheinbar die Vorversicherungszeit für die KV der Rentner (KVdR) nicht erfüllt wird, besteht keine Versicherungspflicht ab dem Renteneintritt. Die Pflicht wird im § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V geregelt.</p>
<p>Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen KV müsste demnach als freiwillige Mitgliedschaft erfolgen. Hierfür werden allerdings die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nicht erfüllt, da <strong>unmittelbar</strong> vor der freiwilligen Mitgliedschaft keine Versicherungszeiten in der GKV zurückgelegt wurden. </p>
<p>§ 9<br />
Freiwillige Versicherung</p>
<p>(1) Der Versicherung können beitreten</p>
<p>1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren.....</p>
<p>Hier passt der Spruch, einmal PKV immer PKV. Die Auskunft ist nach den vorliegenden Infos schonmal korrekt.</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4474</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4474</guid>
<pubDate>Sun, 22 Jul 2007 13:48:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Reg</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin 49 Jahre alt und seit 6 Jahren in einer privaten Krankenkasse versichert. Davor war ich 27 bei der DAK. Mein Gesundheitszustand läuft auf eine Berentung hinaus. Bei einer Rente von ca. EUR 1.350,00 mtl. und einem KV-Beitrag von ca. EUR 500,00 bleibt sehr wenig zum Leben.<br />
Gibt es eine Möglichkeit, in die gesetztliche KV zurück zu kehren? Bei meiner tel. Anfrage bei der DAK wurde dieses verneint.Kann mir jemand helten?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4473</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=4473</guid>
<pubDate>Sun, 22 Jul 2007 11:17:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Rainer</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
