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<title>Krankenkassen-Forum - Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate?</title>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frm</link>
<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>m.E. wird die Familienversicherung nur um 6 Monate verlängert, da die Dienst<strong>pflicht</strong> nach 6 Monaten endete.</p>
<p> <br />
<em>§ 10 SGB V </em></p>
<p><em>(2) Kinder sind versichert ...<br />
     3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienst<strong>pflicht</strong> des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer <strong>dieses Dienstes </strong>entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus...</em></p>
<p>MfG<br />
ratte1</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=45189</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 17:56:25 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>ratte123</dc:creator>
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<title>Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dieter, analog zum Kindergeld würde ich auf 9 Monate tippen, weil die Dauer zu Beginn der Dienstpflicht ausschlaggebend ist, wenn natürlich dann auch tatsächlich, wie in Deinem Fall 9 Monate geleistet wurden. Ein Rechtsgrundlage kann ich leider nicht finden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=45188</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 17:15:40 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Bernd</dc:creator>
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<title>Gesetzlicher GWD - Anrechnung 6 oder 9 Monate?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich bin 21 Jahre alt und habe vom 01.07.2010 bis zum 31.03.2011 meinen Grundwehrdienst geleistet. Im Dezember habe ich den Antrag auf Verlängerung des Dienstes um 3 Monate gestellt, weil ab dem 1. Dezember 2010 der GWD grundsätzlich nur 6 Monate dauert und ich somit zum 31.12.2010 entlassen worden wäre. Da mein Studium erst im WS 2011 beginnt, habe ich mich für die Verlängerung entschieden. Nun meine Frage: Sollte ich nun über das 25. Lebenjahr hinaus studieren, kann ich dann 6 Monate oder 9 Monate länger in der Familienversicherung bleiben? Bitte um Antwort, gern auch mit Stellenangabe, wo ich dieses Nachlesen kann. Vielen Dank im Vorraus.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=45187</link>
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<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 16:53:46 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Dieter</dc:creator>
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