<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Krankenkassen-Forum - Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist</title>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frm</link>
<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
nein, nicht falscher Hals, falsch gelesen pflicht- und freiwillig versichert falsch rum gelesen - nachgehender Leistungsanspruch stimmt natürlich hier und deshalb auch die neue Bindungsfrist und (leider) keiner Möglichkeit die Lücke jetzt noch mit einer freiwilligen Versicherung zu füllen - sorry.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47169</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47169</guid>
<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 18:20:44 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>also ist es vollkommen korrekt und entspricht dem Gesetz, dass jemand ohne Krankenversicherungsschutz ist  - ich meine, es könnten ja nicht nur zwei Wochen sondern auch zwei Monate gewesen sein oder sogar noch mehr?<br />
Wenn das so ist, wo steht das und vor allem, warum gibt es dann<br />
diese Endlosdiskussionen um Beitragsnachforderungen ?</p>
</blockquote><blockquote><blockquote><p>Czauderna</p>
</blockquote></blockquote><p>
Hallo,</p>
<p>ich glaube hier hast du was in den falschen Hals bekommen. Im vorliegenden Fall geht es um eine Woche und hier besteht nun mal ein nachgehender Leistungsanspruch. Deshalb ist hier die Versicherung nach § 5/1/13 SGB V nicht durchzuführen, da hier eine anderweitige Absicherung vorlag. Wenn die Lücke mehr als einen Monat beträgt sieht die Rechtslage natürlich anders aus.</p>
<p>MfG<br />
ratte1</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47168</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47168</guid>
<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 18:08:43 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>ratte123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>also ist es vollkommen korrekt und entspricht dem Gesetz, dass jemand ohne Krankenversicherungsschutz ist  - ich meine, es könnten ja nicht nur zwei Wochen sondern auch zwei Monate gewesen sein oder sogar noch mehr?<br />
Wenn das so ist, wo steht das und vor allem, warum gibt es dann<br />
diese Endlosdiskussionen um Beitragsnachforderungen ?<br />
Die 3-Monatsfrist ist abgelaufen, das ist klar .<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47167</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47167</guid>
<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 17:51:25 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo,<br />
der Termin für die freiwillige Weiterversicherung, der ist rum - das waren nur drei Monate, aber da es in Deutschland die Pflicht zur Versicherung gibt, dürfte meines Erachtens die Kasse die Versicherung nach § 5 Abs. 13 SGB V nicht verweigern.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
</blockquote><p>Hallo Czauderna,</p>
<p>da bin ich anderer Ansicht. Die Versicherung der sonst Nichtversicherten (§ 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V) kommt nur in Betracht, wenn keine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. Diese besteht durch § 19 Abs. 2 SGB V aber. Daher sehe ich keinen Raum für die Durchführung der Vers. nach § 5/1/13 SGB V.</p>
<p>MfG<br />
ratte1</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47166</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47166</guid>
<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 16:19:20 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>ratte123</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
der Termin für die freiwillige Weiterversicherung, der ist rum - das waren nur drei Monate, aber da es in Deutschland die Pflicht zur Versicherung gibt, dürfte meines Erachtens die Kasse die Versicherung nach § 5 Abs. 13 SGB V nicht verweigern.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47162</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47162</guid>
<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 05:53:18 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Czauderna,<br />
nochmals vielen Dank. <br />
Geht das denn noch, jetzt die freiwillige Versicherung für die Woche zu beantragen, wenn das Ganze schon 1 Jahr her ist (Anfang März 2012)?<br />
Viele Grüße!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47161</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47161</guid>
<pubDate>Mon, 01 Apr 2013 21:30:33 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Wolke1980</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
dann wird es wohl genau diese eine Woche gewesen sein, die dann eine neue Bindungsfrist zur Folge hatte. Wenn du unbedingt raus willst, kannst du für die eine Woche die freiwillige Versicherung beantragen, zahlst den entsprechenden Beitrag und hast damit die Bindungsfrist umgangen.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47157</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47157</guid>
<pubDate>Mon, 01 Apr 2013 09:38:42 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Czauderna,<br />
danke für die Antwort. <br />
Ich war dazwischen 1 Monat arbeitslos und habe Arbeitslosengeld erhalten. Davon war ich 1 Woche für Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich die Frist versäumt hatte, mich beim Arbeitsamt zu melden vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Und direkt nach dem Monat mit Arbeitslosengeld folgte dann die freieillige Versicherung. <br />
Viele Grüße und frohe Ostern!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47155</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47155</guid>
<pubDate>Sun, 31 Mar 2013 22:22:21 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Wolke1980</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
wenn der Wechsel von pflichtversichert zur freiwillig versichert nahtlose war, also kein Tag dazwischen liegt, beginnt mit der freiwilligen Versicherung keine neue Bindefrist von 18 Monaten.<br />
Ich rate dir, bei der Kasse nachzufragen und die die Rechtsgrundlage für diese Auskunft geben zu lassen.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47151</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47151</guid>
<pubDate>Fri, 29 Mar 2013 14:19:23 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel - Bindungsfrist</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich bin seit Jahren bei ein und derselben GKV versichert. Im April 2012 habe ich mich selbstständig gemacht und habe mich bei der gleichen KV weiter freiwillig versichert. Nun möchte ich die KV wechseln und habe gekündigt, meine alte KV verweist mich aber auf die 18-monatige Bindungsfrist. Gilt diese denn dann wirklich für mich ab April 2012, weil ich von pflichtversichert in freiwillig versichert gewechselt bin? Ich war doch trotzdem immer bei der gleichen KV, auch vorher schon und viel länger als 18 Monate.<br />
Freue mich über Antworten.<br />
Viele Grüße!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47148</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47148</guid>
<pubDate>Thu, 28 Mar 2013 19:36:30 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Wolke1980</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
