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<title>Krankenkassen-Forum - Kosten für die GKV als Arbeitslose</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Kosten für die GKV als Arbeitslose (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>@Czaudera: Dann stünde der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in der freiwilligen GKV also besser als der Ehepartner in der freiwilligen GKV, dem die Einkünfte des anderen Ehepartners in Höhe der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze für den Beitrag zur GKV zugerechnet werden?</p>
</blockquote><p>ich bin zwar nicht Czauderna, antworte aber trotzdem mal <img src="https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmimages/smilies/smile.png" alt=":-)" /> </p>
<p>Was du schreibst, trifft nur für Ehepartner zu, bei denen ein Partner privat versichert ist und der andere gesetzlich und kein eigenes Einkommen hat. Wer sich privat krankenversichert, weiß i. d. R. dass es dort keine kostenlose Familienversicherung gibt - und er entscheidet sich bewusst für die private Krankenversicherung mit all ihren Vorteilen (z. B. finanzielle Vorteile für junge, gutverdienende Singles) und Nachteilen (u. a. eben keine kostenlose Familienversicherung). </p>
<p>Wenn der Ehepartner mit EInkommen gesetzlich versichert ist, stehen sich die Ehepartner besser als Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft - dann gibt&#039;s nämlich den Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung. </p>
<p>Daher denke ich nicht, dass man hier von &quot;besser gestellt&quot; oder &quot;schlechter gestellt&quot; reden kann....</p>
<p>Gruß GKVler</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47599</link>
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<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 16:07:52 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>GKVler</dc:creator>
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<title>Kosten für die GKV als Arbeitslose (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ja, im Gegensatz zum Jobcenter interessiert das Einkommen des Lebenspartners (also wenn sie nicht verheiratet sind) die Kasse nicht im geringsten für die Beitragsberechnung ihres Mitglieds.<br />
Gruß<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47598</link>
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<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 15:24:48 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
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<title>Kosten für die GKV als Arbeitslose (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>@Czaudera: Dann stünde der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in der freiwilligen GKV also besser als der Ehepartner in der freiwilligen GKV, dem die Einkünfte des anderen Ehepartners in Höhe der Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze für den Beitrag zur GKV zugerechnet werden?</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47596</link>
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<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 13:46:30 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Frage</dc:creator>
</item>
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<title>Kosten für die GKV als Arbeitslose (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hallo Forum,</p>
<p>ich bin zurzeit arbeitslos. Demnächst möchte in die Wohnung meines neuen Freundes einziehen. In zwei Monaten läuft mein ALG-1 aus. Soweit ich weiß wird dann bei einem eheähnlichem Verhältnis für die Berechnung von Hartz-4 auch das Einkommen meines Lebenspartners mit herangezogen. Da mein Freund gut verdient, werde ich wahrscheinlich kein Hartz-4 bekommen. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung für mich? Wie berechnet sich die Beitragshöhe?</p>
<p>Schonmal vielen Dank für eure Hilfe</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Doris</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
wenn du kein ALG-2  bekommst, musst du dich freiwillig versichern. Dabei werden nur deine eigenen Einkünfte berücksichtigt. Wenn du keine hast kämme da allenfalls freie Kost und Wohnung von deinem Freund zum tragen, also sog. Sachbezüge - die liegen aber in ihrem Wert unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 €, so dass für die der Mindestbeitrag von 152,27 € bzw. 154,51 € (kinderlos und über 23.) zuträfe.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47595</link>
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<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 10:48:52 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
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<title>Kosten für die GKV als Arbeitslose</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Forum,</p>
<p>ich bin zurzeit arbeitslos. Demnächst möchte in die Wohnung meines neuen Freundes einziehen. In zwei Monaten läuft mein ALG-1 aus. Soweit ich weiß wird dann bei einem eheähnlichem Verhältnis für die Berechnung von Hartz-4 auch das Einkommen meines Lebenspartners mit herangezogen. Da mein Freund gut verdient, werde ich wahrscheinlich kein Hartz-4 bekommen. Wie ist das dann mit der Krankenversicherung für mich? Wie berechnet sich die Beitragshöhe?</p>
<p>Schonmal vielen Dank für eure Hilfe</p>
<p>Liebe Grüße<br />
Doris</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47593</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=47593</guid>
<pubDate>Fri, 02 Aug 2013 07:42:32 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Doris</dc:creator>
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