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<title>Krankenkassen-Forum - Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
vielen Dank Ihr Zwei - kannte ich noch gar nicht - wieder was gelernt.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48861</link>
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<pubDate>Thu, 28 May 2015 12:53:18 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Genau den meine ich:</p>
<p>Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.</p>
<p>Wenn die Schutzfrist begonnen hat und die Familienversicherung zu dem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist, dann  ... Pech gehabt.</p>
<p>Schutzfrist beginnt entweder 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder mit der Geburt.</p>
<p>Ich glaube ab 26 Woche ist es heute bereits medizinisch möglich, oder?</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48860</link>
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<pubDate>Thu, 28 May 2015 12:01:07 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>derKVProfi</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich denke er meint §10Abs.1Satz4SGBV. <strong><span style="color:#930;">Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.</span></strong></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48859</link>
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<pubDate>Thu, 28 May 2015 07:09:37 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Krankenkassenmitarbeiter</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thorulf,<br />
wollte nur mal sehen ob du auch aufpasst !! -<br />
nein, schon richtig, ich bekomme die 405,00 € einfach nicht in meinen Kopp, hänge immer noch bei 2013 fest - warum das so ist ist, ich weiß es nicht.<br />
Was mich allerdings stutzig macht ist deine zweite Aussage - kannst du die mal mit irgend einem § belegen - nämlich dass die Familienversicherung ausgeschlossen ist, wenn die Schutzfrist bereits begonnen hat, oder hab ich dich da falsch gelesen ?.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48858</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 19:03:18 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
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<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>405 Euro ist die Grenze in 2015 Günther .....</p>
<p>Und bei Minijob sogar 450,-- Euro</p>
<p>Und &quot;arbeitslos&quot; ist fallbezogen zwar richtig, juristisch aber mißverständlich formuliert! Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf Leistungen .....</p>
<p>+++klugscheißermodus aus+++</p>
<p>Ganz, ganz wichtig ist aber auch, dass die Hochzeit vor dem Beginn der Mutterschutzfristen gemäß § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes erfolgt, denn sonst ist die Familienversicherung auch ausgeschlossen, gell???</p>
<p>Also in ein paar Monaten könnte auch zu spät sein .... hurtig, hurtig ....</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48857</link>
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<pubDate>Wed, 27 May 2015 09:42:51 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>derKVProfi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ja, wenn sie arbeitslos ist und keine Einnahmen über 385,00 € hat, dann kann sie ab Tag der Eheschließung in die kostenlose Familienversicherung  deiner GKV-Kasse. Wie und wann sie aus der PKV raus kommt, dass weiß ich nicht, glaube aber gelesen zu haben, dass das eigentlich auch ohne Probleme gehen sollte.<br />
Gruss<br />
Czauderna</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48856</link>
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<pubDate>Tue, 26 May 2015 09:55:59 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Czauderna</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankenkassenwechsel PKV zu GKV nach Heirat?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>folgende Situation:<br />
Ich bin gesetzlich krankenversichert und werde dies auch bleiben.<br />
Meine Verlobte war durch Ihr Referendariat privat krankenversichert. Nach Abschluss des Referendariates ist Sie nun erstmal arbeitslos und zahlt den entsprechenden Tarif in der PKV.</p>
<p>Nun ist es so, dass Sie schwanger ist und wir auch innerhalb der nächsten Monate heiraten wollen.</p>
<p>Kann Sie durch die Hochzeit problemlos in meiner GKV als Familienversicherte mitversichert werden?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=48855</link>
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<pubDate>Tue, 26 May 2015 08:39:21 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>sin</dc:creator>
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