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<title>Krankenkassen-Forum - Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass!</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke, für die ausführliche Info.....................</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 03 Sep 2006 22:07:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>G Jansen</dc:creator>
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<title>Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Um nochmal auf den wesentlichen Passus in dieser Situation hinzuweisen : &quot;...ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung&quot; (!)</p>
<p>Ich würde an Ihrer Stelle die Erstattung mal noch nicht fest einplanen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 02 Sep 2006 21:45:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>vikingz</dc:creator>
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<title>Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Dir ist aber schon klar, dass eine Verrechnung innerhalb der unterschiedlichen Einkunftsarten im Steuerrecht erfolgt, aber in der GKV nicht, oder? Oder lebst Du nur von den Spekulationsgewinnen?</p>
<p>Ausserdem beträgt die Verjährungsfrist 4 Jahre. Also vor 2002 gibts man gar nichts.</p>
<p>LG und viel Glück, denn wenn Du Recht bekommst kriegst Du ja schön viel zurück.<br />
LG, S.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 02 Sep 2006 05:35:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Shoppingqueen</dc:creator>
</item>
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<title>Re: 18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass! (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Anwalt, hat heute gegen den Widerspruchbescheid der Krankenkasse, Klage <br />
beim  Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, zunächst nur zur Fristwahrung.<br />
Die Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten.</p>
<p>Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht nichts zur Ermittlung des Krankenkassebeitrages erklärt, sondern nur die Besteuerung von Spekulations-<br />
Gewinnen in 1998 als verfassungswidrig erachtet.</p>
<p>Ob hier argumentiert werden kann, dass bei einer Verfassungswidrigkeit der ermittelten Bemessungsgrundlage diese mit Wirkung ex tunk-also rückwirkend auch seitens der Krankenkasse zu berücksichtigen  ist-bedarf noch der Überprüfung.</p>
<p>Tatsache ist, dass weder mein Steuerberater noch ich die Veränderung der Bemessungs-<br />
Grundlagen der Krankenkasse mitgeteilt haben.</p>
<p>Bis heute, habe ich von meinem Steuerberater, keine schriftliche Stellungnahme, bezüglich meiner Forderung auf Schadenersatz.<br />
Sobald mir diese vorliegt, werde ich einen Fachanwalt aufsuchen</p>
<p>Für die von mir gezahlte Spekulatinssteuer für 1998, werde ich ebenfalls Schadenersatz<br />
von meinem Steuerberater verlangen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen.<br />
 <br />
</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=5787</link>
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<pubDate>Fri, 01 Sep 2006 11:19:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Günter Jansen</dc:creator>
</item>
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<title>18000,-Euro Schaden, als freiwilliges Mitglied bei der Krankenkass!</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin selbständiger Kaufmann, und bei meiner Krankenkasse freiwilliges Mitglied,<br />
mit einkommensbezogener Beitraggrenzeseinstufung. Als Nachweis gilt der Einkommensteuerbescheid. <br />
Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wird der Einkommensteuerbescheid jährlich von der<br />
Krankenkasse angefordert, sind aber die Einkünfte in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erfolgt von der Krankenkasse keine Anforderung mehr.<br />
Erst nachdem das freiwillige Mitglied einen Nachweis über niedrige Einnahmen erbringt, kann eine einkommensbezogene Einstufung, jedoch nur für die Zukunft, erfolgen. Eine rückwirkende Einstufung bzw. Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge erfolgt nicht. ( §240 Abs.4 SGBV)</p>
<p>15 Beiträge für freiwillige Mitglieder<br />
(1) Freiwillige Mitglieder werden entsprechend ihrer Personenkreiszugehörigkeit<br />
in Versicherungsklassen eingestuft.<br />
(2) Beitragsbemessungsgrundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen<br />
unter Berücksichtigung der Regelungen im SGB.<br />
(3) Als beitragspflichtige Einnahmen sind die monatlichen Einnahmen unter<br />
Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit<br />
maßgebend. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören alle Einnahmen<br />
und Geldmittel, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht<br />
werden könnten, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.</p>
<p>Zur Beitragsgrundlage zählen auch Spekulationsgewinne.</p>
<p><br />
Durch den Einkommenssteuerbescheid für 1998, (Posteingang Juli 2000) wurden meine <br />
Beiträge, ab August 2000, bis zur Bemessungsgrenze angehoben.<br />
Die Krankenkasse hat ab 01.08.2000 die im Einkommemensteuerbescheid für 1998 unter sonstigen Einkünften ausgewiesenen Spekulationsgewinne berücksichtigt.<br />
Die Spekulationsgewinne gehören, aus sicht der Krankenkasse, zu den sonstigen Einnahmen<br />
Im Sinne von § 240 SGBV. Auch gibt es ein rechtskräftiges Urteil des Sozialgerichtes Münster<br />
-AZ.: S8 (3) KR 114/01-vom 10.01.2002</p>
<p>Erst vor 6 Wochen habe ich festgestellt, (anhand der Einkommensteuerbescheide 1999-2005)<br />
das fast 18000 Euro zuviel Krankenkassenbeiträge gezahlt wurden.</p>
<p>Die Krankenkasse lehnt eine Rückerstattung ab.</p>
<p>Seit 20 Jahren habe ich einen Steuerberater, der die private Einkommenssteuererklärung macht, und auch für Löhne, Gehälter und alle dazu gehörenden Tätigkeiten ( auch Meldungen<br />
an die Krankenkassen usw.) zuständig ist .<br />
Laut Vertrag soll dieses Steuerbüro, mich in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.</p>
<p>Schadensersatzansprüche an meinen Steuerberater, wurden von mir umgehend geltend<br />
gemacht, seine Haftpflichtversicherung hat in den letzten Tagen eine Übernahme des Schadens abgelehnt. ( bisher habe ich keine schriftliche Stellungnahme ) </p>
<p>Spekulationsgewinne im Veranlagungszeitraum 1997-1999 sind vom Bundesverfassugsgericht <br />
für verfassungswidrig erklärt. Urteil vom 9.März 2004-2 Bvl 17/02</p>
<p>Wenn man die Entscheidungsgründe, zu diesem Urteil, Anlog zur Satzug der Krankenkasse betrachte, müßte diese im Vergleichszeit-<br />
raum ebenfalls verfassungswidrig sein.</p>
<p>Ein Rückerstattung der Steuern, zu meinen Spekulationsgewinnen er-<br />
folgte nicht,da mein Steuerberater diese nicht unter Vorbehalt<br />
erklärt hatt. </p>
<p>Wer kann helfen ????<br />
</p>
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<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=5786</link>
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<pubDate>Fri, 01 Sep 2006 00:41:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>G.Jansen</dc:creator>
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