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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ich glaube es gibt eine rechtliche handhabe und sogar irgendwelche urteile...<br />
Ich weiss nur dass grundsätzlich bei selbstständigen der höchstbeitrag angenommen wird, es sei denn mann kann ein nierdrigeres einkommen &quot;nachweisen&quot;</p>
<p>Als Nachweis gilt m.E. nur der Einkommenststeuerbescheid.</p>
<p>Solltest du einen Einkommensstuerbescheid auf Anforderung nicht zusenden, kann/muss die Krankenkasse die Höherstufen wenn du nicht den Mindestbeitrag zahlst.</p>
<p>jan</p>
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<pubDate>Fri, 06 Jan 2006 12:47:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>jan</dc:creator>
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<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ja, das ist schon klar. Daraus ergeben sich ja die € 200,- mehr im Monat.</p>
<p>Aber noch einmal meine Frage:<br />
was passiert, wenn ich den EKSt.-Bescheid nicht vorlege? Gibt es eine rechtliche Handhabe? Oder werde ich aus der KV rausgeschmissen (, wenn ich weiterhin angebe, 2000 zu verdienen)?<br />
</p>
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<pubDate>Fri, 06 Jan 2006 10:40:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Olaf</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo lieber Olaf,</p>
<p>bei 6000 EUR Monatseinkommen brauchen Sie gar keinen Steuerbescheid vorlegen, da Sie die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben.<br />
Sie zahlen Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze<br />
(2006: 3562,50 EUR monatlich / 42750 EUR jährlich).</p>
<p>Daniel Born<br />
</p>
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<pubDate>Thu, 05 Jan 2006 14:39:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Daniel</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>was passiert, wenn ich den EKSt.-Bescheid nicht vorlege? Gibt es eine rechtliche Handhabe? Oder werde ich aus der KV rausgeschmissen?</p>
<p>Jan: es wären 200 Euro Beitrag je Monat mehr gewesen. (Bruttomonatseinkommen geschätzt: 2000,- / tatsächlich aber 6000,-)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 05 Jan 2006 14:16:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Olaf</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>nur wenn der Beitragsbescheid damals unter vorbehalt erstellt wurde ansonsten erfolgt die neuberechnung ab 01. des Folgemonats nach Ausstellung des Einkommenssteuerbescheides.</p>
<p>Natürlich könnte man, wenn die Krankenkasse wenigstens jedes Jahr nachgefragt hat, unterstellen, dass man künstlich den Beitrag niedrig gehalten hat obwohl man schon wusste dass die laufenden Einnahmen die damals angegebene Einnahme &quot;stark&quot; übersteigt.</p>
<p>z.B. anstelle von 1800 waren es in wirklichkeit 3600 € monatlich.<br />
Dann würde ich als Krankenkasse wegen Täuschung Beiträge nachfordern aber wenn es &quot;nur&quot; im Schnitt ca 200 € mehr wären....</p>
<p>Jan</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=6529</link>
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<pubDate>Mon, 02 Jan 2006 17:28:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Jan</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Aus Ihren Ausführungen schließe ich, das der einkommenssteuerbescheid zumindest für 2003 jetzt vorliegt.<br />
Dann ist dieser bei der KK einzureichen und wie Daniel schon sagte, erfolgt dann eine Nachberechnung aus dem Bruttobetrag, auch rückwirkend.</p>
<p>und um die Frage ob sie mit Nachzahlungen rechnen müssen kurz zu beantworten: Ja.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 Jan 2006 16:09:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>cadd</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>ja, soweit ist das klar. Aber der EKSt.-Bescheid lag regelmäßig noch nicht vor, so dass ich fuer die Jahre 2003 - 2005 geschätzt habe. Dies war aber falsch geschätzt...</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 Jan 2006 12:21:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Olaf_Brecht</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Brecht,</p>
<p>als Selbständiger müssen Sie jährlich Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen und dann würde <br />
aus dem Bruttobetrag des Steuerbescheides eine<br />
Nachzahlung erfolgen.</p>
<p>Ein gutes neues Jahr<br />
wünscht</p>
<p>Daniel Born</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 02 Jan 2006 12:09:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Daniel Born</dc:creator>
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<title>Nachzahlung wegen falscher Angaben zum Einkommen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>bin als Freiberufler freiwillig in der gesetzlichen KV (G+H BKK). Bei meinen Einkommensverhältnissen habe ich geschätzt. Diese Schätzung stellt sich im Nachhinein als viel zu gering heraus.</p>
<p>Muss ich mit Nachzahlungen rechnen? Welche Mittel haben die Krankenkassen zur Nachforschung? Zur Info: es geht um ca. 30 Monate a 200 Euro Nachzahlung.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=6525</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=6525</guid>
<pubDate>Mon, 02 Jan 2006 09:46:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Olaf_Brecht</dc:creator>
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