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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Selbständigkeit und Familienversicherung</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Selbständigkeit und Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, Jan,</p>
<p>was heisst genau &quot;prüfen lassen...&quot;?<br />
WER genau soll das prüfen und WIE prüft man das?</p>
<p>Kann nirgendwo finden, wie das bestimmt wird,<br />
ob haupt- oder nebenberuflich. Ich meine jetzt <br />
für den Fall einer Hausfrau, die sonst keine andere<br />
Erwerbstätigkeit ausübt. <br />
Sind denn nur die Wochenstundenzahlen maßgebend oder <br />
etwas anderes?</p>
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<pubDate>Mon, 17 Jan 2005 22:36:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Vera</dc:creator>
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<title>Re: Selbständigkeit und Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Trabbifahrer, das was du schreibst ist zwar gut für die Krankenkassen, aber die Krankenkassen haben keine Möglichkeit, das monatliche Einkommen zu überprüfen, sondern berechnen dies aus dem jährlichen Einkommenssteuerbescheid, <br />
also Jahreseinkommen nach Steuerbescheid geteilt durch 12 = Monatseinkommen. </p>
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<pubDate>Fri, 07 Jan 2005 08:52:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Porschewagen</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Selbständigkeit und Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Leider ist die Rechenweise Einkommen / 12 falsch und darf nicht angewandt werden. Du überschreitest in mehr als 2 Monaten die Grenze von 345 EUR, also endet kraft Gesetz die Familienversicherung zu Beginn der Honorartätigkeit. (Weil du jetzt schon weißt, dass die Honorartätigkeit 4 Monate läuft).</p>
<p>Den freiwillige Mitgliedschaft kannst du aber nur bis zum 31.03. beantragen (aber immer rückwirkend zum 01.01.). Wenn du dich im April erst entscheidest hast du keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung.</p>
<p>Ich würde Dir empfehlen, sofort die frw. KV abzuschließen, sobald die Honorartätigkeit endet und der Anspruch auf Familienversicherung besteht kannst du sofort, ohne Kündigungsfristen, zurück in die Familienversicherung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Jan 2005 07:16:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Trabbifahrer</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Selbständigkeit und Familienversicherung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>da hier nicht nur das enkommen zählt sodern auch die selbstständigkeit, müßtest du prüfen lassen ob her eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche selbstständigkeit ausgeführt wird.</p>
<p>p.s. wenn eine verlängerung kommt müßte die freiw. versicherung ab tag der Selbsständigkeit durchgeführt werden. Also auch für die vergangenen 4 Monate</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 06 Jan 2005 13:02:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>jan</dc:creator>
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<title>Selbständigkeit und Familienversicherung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin bislang als Hausfrau bei meinem Ehemann in der Familienversicherung krankenversichert. Seit Januar habe ich einen Honorarauftrag von 20 Stunden wöchentlich und Einnahmen von 1000 € im Monat. Da der Honorarauftrag nur vorläufig auf 4 Monate läuft (mit Verlängerungsoption) frage ich mich, ob ich jetzt sofort bei der gesetzlichen Krankenkasse eine eigene Krankenversicherung als selbständige Freiberufler abschliessen muss oder ob ich erst die 4 Monate abwarten kann und abwarte wie sich die Honoartätigkeit entwickelt und erst danach, wenn es zu einer Vertragsverlängerung kommt eine Krankenversicherung abschliesse. Wenn ich nämlich nur insgesamt 1000 * 4 = 4000 € im Jahr verdiene, wäre ich unter der monatlichen 345 € Familienversicherungsgrenze (4000 / 12 = 333 €) und müsste mich nicht selbst versichern.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=7453</link>
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<pubDate>Thu, 06 Jan 2005 10:15:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
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