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<title>Krankenkassen-Forum - Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ?</title>
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<description>Forum krankenkassentarife.de</description>
<language>de</language>
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<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Richtig!</p>
<p>Es darf aber kein fingiertes Arbeitsverhältnis sein, denn sowas wird auch geprüft. </p>
<p>Gruß<br />
Thomas.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Aug 2004 11:30:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Mitch</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, so ist es.</p>
<p>Gruß<br />
Elgin</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Aug 2004 08:40:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Elgin Fischbach</dc:creator>
</item>
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<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke erstmal - damit ich das jetzt richtig verstehe:<br />
dann bräuchte ich tatsächlich mit einem 401,- Euro-Vertrag auf meine anderen Einkünfte (Vorruhestandsgeld auf 1.Steuerkarte und aus Vermietung) keine KK-Beiträge entrichten, weil ich durch den 401,--Vetrag aus der freiwilligen KV in die Pflichtversicherung übergehe ?<br />
Mein Vorruhestandsgeld ist jedenfalls grundsätzlich nicht sozialversicherungs-pflichtig, weil ich nicht mehr angestellt bin bzw. es existiert kein Arbeitsverhältnis mehr.</p>
<p>Gruss<br />
Hans  </p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 06 Aug 2004 07:50:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ja - richtig, ich entschuldige mich für mein Versehen!</p>
<p>Die aktuelle Fülle an Neuerungen - bedingt sowohl durch die Gesundheitsreform als auch im Sozial- und Arbeitsrecht, verursacht durch die &quot;Agenda 2010&quot; - muss in der Praxis erst einmal verarbeitet werden!</p>
<p>Die von der Bundesagentur für Arbeit bereits öffentlich bekannt gegebenen Probleme mit der Umsetzung des neuen &quot;Arbeitslosengeldes II&quot; und die Ablehnung von Bundesminister Clement bezüglich einer vereinfachten  Abwicklung der Beitragszahlungen für die ab 01.01.2005 in Kraft tretenden Zahnersatzversicherung für arbeitslos gemeldete Versicherte gesetzlicher Krankenkassen (zwecks Vermeidung unnötiger Verwaltungskosten bei den gesetzlichen Krankenkassen - die wiederum von allen gesetzlich Versicherten aufzubringen sind und somit die von Bundesgesundheitsministerin Schmidt erwünschten Beitragssenkungen in noch weitere Ferne rücken lassen, aber privat Versicherte wie Frau Schmidt haben ja bekanntlich gut Reden ...) sind nur die Spitze eines Eisberges - und ich bin gespannt, was bei all diesen Auseinandersetzungen am Ende herauskommt (evt. schon wieder Murks - nur in anderweitiger Form?!).</p>
<p>Gruß<br />
Elgin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8034</link>
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<pubDate>Thu, 05 Aug 2004 20:12:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Elgin Fischbach</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Elgin,</p>
<p>ich muss Dich korrigieren. </p>
<p>Die 15-Stunden-Grenze für die Arbeitszeit gibt es nicht mehr!!! </p>
<p>Gruß<br />
Mitch.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8033</link>
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<pubDate>Thu, 05 Aug 2004 19:47:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Mitch</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Re: Ab wann ist man gesetzlich versichert ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Gehalt:</p>
<blockquote><p>400,00 €/Monat - also mindestens 400,01 €/Monat, jedoch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze </p>
</blockquote><p>Von 400,01 € - 800,00 €  existiert eine Gleitzone, in welcher der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ausgehend von einem sehr niedrigen Sockelbetrag gleichmäßig ansteigt - bis er bei einem Einkommen oberhalb dieser Gleitzone das ansonsten übliche &quot;Normalmaß&quot; (50 % der Sozialversicherungsbeiträge - die andere Hälfte zahlt bei abhängig Beschäftigten der Arbeitgeber) erreicht hat. Trotzdem werden die Arbeitnehmer dieser Gleitzone ohne Einschränkung wie Pflichtversicherte behandelt. Absicht des Gesetzgebers: Auf diese Art und Weise Niedriglohnjobs für Arbeitnehmer attraktiver machen - sprich: Die Ausweitung des Niedriglohnsektors fördern.</p>
<p>Arbeitszeit: Mindestens 15 Stunden/Woche</p>
<p>Gruß<br />
Elgin</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8032</link>
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<pubDate>Thu, 05 Aug 2004 18:28:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Elgin Fischbach</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ab wann ist man gesetzlich versichert ?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich bin erwerbslos (Vorruhestand) und zur Zeit freiwillig versichert. D.h., ich zahle Beiträge auf alle meine Einkünfte, die bei einer pflichtversicherten Tätigkeit oder bei Arbeitslosmeldung nicht beitragsrelevant wären. <br />
Mir hat jemand einen Teilzeitjob angeboten. Mit welcher Art von Job/Vertrag wäre ich voll pflichtversichert, sodass andere Einkünfte nicht mehr bei der Beitragsbemessung relevant wären. Darf das ein Minjob sein mit 400,- oder muss das über 800,- liegen oder..? <br />
Danke für einen (nachlesbaren) Tip <br />
Hans </p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8031</link>
<guid>https://www.krankenkassentarife.de/forum_frmindex.php?id=8031</guid>
<pubDate>Thu, 05 Aug 2004 17:32:00 +0000</pubDate>
<category>Gesetzliche Krankenkassen</category><dc:creator>Hans</dc:creator>
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